Neue Bedingungen der Corel Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) und Geschäftsbenutzerlizenzverereinbarung (BULA): Häufig gestellte Fragen

ERKLÄRUNG

Die nachfolgende Zusammenfassung dient einzig der Übersicht. Die vollständigen Bedingungen Ihrer Vereinbarung mit uns entnehmen Sie bitte der geltenden EULA bzw. BULA.

Aktualisierungen unserer Endbenutzerlizenzvereinbarungen

Wir haben unsere Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) aktualisiert und eine neue Geschäftsbenutzerlizenzverereinbarung (BULA) entwickelt. Auf dieser Seite möchten wir auf die wichtigsten Änderungen in unserer EULA und die wichtigsten Bestimmungen in unserer neuen BULA hinweisen. Lesen Sie bitte auch die EULA bzw. BULA vollständig durch.

  • Diese Vereinbarungen gelten ab dem 8. März 2022 für alle bestehenden und neuen Benutzer.
  • Sie werden unter Umständen E-Mails oder produktinterne Meldungen von uns zur neuen EULA bzw. BULA sehen.
  • Wenn Sie ein Geschäftsbenutzer des Parallels® Remote Application Server (RAS) sind, gilt für Ihre Nutzung des Parallels RAS weiterhin Ihre Dienstleister-Lizenzvereinbarung (Service Provider License Agreement) oder Ihre Remote-Application-Server-Kundenlizenzvereinbarung. Die BULA gilt nicht für die Nutzung von Parallels RAS durch Geschäftsbenutzer.

Entwicklung einer Geschäftsbenutzerlizenzvereinbarung (BULA)

Wenn Sie bereits ein Geschäftsprodukt oder eine Geschäftsdienstleistung (Geschäftsangebot) erworben haben, gilt ab dem 8. März 2022 für die Nutzung dieses Geschäftsangebots die BULA Die BULA ersetzt die vor dem 8. März gültigen EULAs für alle Versionen unserer Geschäftsprodukte und -dienstleistungen. Ab dem 8. März gilt für alle Käufe von Geschäftsangeboten die BULA.

Unsere aktuellen Geschäftsangebote sind die Enterprise-Editionen von Corel® und Parallels®, der Kauf von Mehrfachlizenzen für die Enterprise-Editionen von WinZip®, der Kauf von fünf oder mehr Lizenzen einer Enterprise-Edition von MindManager®, der Kauf von CorelSure-Wartung für Corel- oder WinZip-Produkte (außer den Produkten, die nachfolgend unter „Produkte, die nicht der BULA unterliegen“ aufgeführt sind) sowie MindManager Software Assurance and Support (MSA) für fünf oder mehr Lizenzen eines MindManager-Produkts mit Ausnahme von MindManager Essentials.

Für weitere Informationen zu unseren Geschäftsangeboten kontaktieren Sie uns bitte unter softwareteam@corel.com.

Zur Beachtung: Wenn Sie keine unserer Geschäftsangebote erworben haben, gilt für Sie die neue EULA.

Produkte, die nicht der BULA unterliegen

Die BULA gilt NICHT für die folgenden Softwareprodukte: Gravit™, Painter® Essentials™, Photo Mirage™, Photo Brush Bundle, WordPerfect® Home and Student, PDF Document Writer, DVD Copy Plus, DVD Movie Factory Pro, Motion Studio 3D, Pinnacle Studio™, DVD Xpack, DVD+AVCHD Xpack, Ultimate Xpack, Roxio® Easy CD & DVD Burning 2/Easy Video Copy & Convert/Roxio VHS to DVD Plus/Roxio LP to MP3, MindManager Essentials, WinZip Mac Edition, System Utilities Suite, Registry Optimizer, Driver Update, WinZip PDF Pro, ZipShare™ und alle Parallels-Produkte, die nicht als Business Edition oder als Parallels Desktop für Chrome gekennzeichnet sind.

Die wichtigsten in der BULA enthaltenen Informationen

  • Die Anzahl der Geräte auf der ein Geschäftsbenutzer die Software im Rahmen der BULA einsetzen darf bzw. die Anzahl der Benutzer, für die die Software eingesetzt werden darf.
  • Einzelheiten zu den Unterschieden hinsichtlich der Nutzung der verschiedenen Produkttypen im Falle von Parallels, WinZip und MindManager.
  • Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung der Software in Virtualisierungsumgebungen.
  • Einzelheiten dazu, wie wir unsere Geschäftsbenutzer während der Lebensdauer ihrer Produkte unterstützen.
  • Die verfügbaren Wartungsoptionen für Geschäftsbenutzer.
  • Die Rechte benannter Benutzer und die Einschränkungen, die für Geschäftsbenutzer gelten.

Aktualisierung unserer Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA)

Ab dem 8. März 2022 gilt für alle unsere Nicht-Enterprise- und Nicht-Business-Produkte, sofern nicht nachstehend aufgeführt, eine einheitliche EULA. Damit wird den Endbenutzern das Verständnis ihrer Rechten und Pflichten hinsichtlich der Nutzung unserer Produkte erleichtert.

  • Die neue EULA gilt weder für unsere Ad Remover-, ReviverSoft®- und SimpleStar™-Produkte noch für Parallels RAS (außer Parallels Client), da diese Produkte über eigene Lizenzbedingungen verfügen, die weiterhin deren Nutzung regeln.

Wichtigste Anderungen der EULA

  • Wir haben klar definiert, auf wie vielen Geräten ein Verbraucher oder Einzelhandelskunde die Software im Rahmen der neuen EULA einsetzen darf.
  • Wir haben die Unterschiede hinsichtlich der Nutzung der verschiedenen Produkttypen im Falle von Parallels, WinZip und MindManager erläutert.
  • Wir haben klargestellt, dass die Software nicht in Virtualisierungsumgebungen bereitgestellt und genutzt werden kann.
  • Wir geben klarere Richtlinien für die Nutzung von OEM-Versionen der Software, die Endbenutzer zusammen mit erworbener Hardware erhalten haben.

Fragen zu diesen Änderungen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige Fragen, die Sie zu diesen Änderungen haben könnten.

1. Ich habe eine Produktversion, die in den Software-spezifischen Bedingungen der BULA nicht genannt ist. Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass diese Version nicht als Geschäftsangebot verfügbar ist. Es bedeutet nicht, dass dieses Produkt nicht von Unternehmen eingesetzt werden darf. Es bedeutet lediglich, dass für Geschäftsanwender, die eine Lizenz für dieses Produkt erwerben, die Einschränkungen und Lizenzmetriken der EULA gelten.

2. Ich besitze mehrere Lizenzen für Versionen, die keine Geschäftsversionen sind, und bin daran interessiert, Geschäftsanwender zu werden. Was soll ich tun?

Wenn Sie mehr als fünf Lizenzen einer Nicht-Enterprise-Version einer Corel-, MindManager- oder Parallels-Software bzw. 100 Lizenzen einer Nicht-Enterprise-Version von WinZip besitzen, sind Sie unter Umständen berechtigt, ein Upgrade auf unsere Enterprise-Software durchzuführen oder Wartungsleistungen von uns zu erwerben.

Mit einem Upgrade auf eine Enterprise-Version oder dem Kauf von CorelSure-Wartung bzw. MindManager MSA erhalten Sie Zugriff auf Software-Funktionalitäten und -Features, die spezifisch für Geschäftsanwender entwickelt wurden. Dazu zählen die Offline-Bereitstellung, die Nutzung in Virtualisierungsumgebungen, Software-Support und -Wartung und Rechte für benannte Benutzer.

Wenn Sie daran interessiert sind, Geschäftsanwender zu werden, kontaktieren Sie uns bitte unter softwareteam@corel.com

3. Inwiefern unterscheiden sich für MindManager die spezifischen Softwarebedingungen der neuen EULA und BULA von denjenigen der bestehenden EULA?

Die Mehrheit der MindManager-spezifischen Bedingungen aus der MindManager-EULA vor dem 8. März bleibt unverändert bestehen. Aufgrund der Einführung der neuen BULA enthält die neue EULA jedoch keine Bestimmungen mehr, die nur für Geschäftsbenutzer gelten. So sind beispielsweise die Bestimmungen hinsichtlich benannter Benutzer, MSA und der Bereitstellung innerhalb von Virtualisierungsumgebungen nur noch in der BULA enthalten.

Es wird nun klar unterschieden zwischen:

  • den Bedingungen, die die Nutzung unserer Software durch einen einzelnen Verbraucher oder einen Einzelhandelskunden regeln, und den Bedingungen, die die Nutzung unserer Software durch einen Geschäftsbenutzer regeln.
  • dem, was ein Kunden im Rahmen einer Abonnementlizenz erhält, und dem, was er im Rahmen einer unbefristeten Lizenz erhält.
  • der Enterprise-/Business-Edition der Software (deren Nutzung der BULA unterliegt) und der Standard-/professionellen Version der Software (deren Nutzung der EULA oder der BULA unterliegt – je nachdem, ob ein Kunde MSA für diese Version erworben hat).

4. Inwiefern gelten die Änderungen der EULA und die neue BULA für Academic-Kunden?

Die neue EULA enthält spezifische Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung der Academic-Versionen der Grafik-, Digitalmedien- und Produktivitäts-Software von Corel durch Endbenutzer aus dem Bildungsbereich. Diese Bestimmungen bieten klarere Vorgaben hinsichtlich der Personen, die Academic-Versionen benutzen dürfen, und hinsichtlich der Lizenzeinschränkungen.

Die neue BULA enthält spezifische Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung der Academic-Versionen von Corel- und MindManager-Produkten durch Bildungseinrichtungen. Diese Bestimmungen bieten klarere Vorgaben hinsichtlich der Kunden, die als Bildungseinrichtungen gelten, und hinsichtlich der Einschränkungen von Standortlizenzen.

Die Academic-spezifischen Bestimmungen der EULA und BULA ersetzen die Bestimmungen der Corel Academic Site License für Kunden, die in EMEA-Ländern ansässig sind, und die Bestimmungen der Corel Academic License für Kunden in allen anderen Ländern.

5. Müssen die Endbenutzer eines Geschäftsbenutzers die EULA akzeptieren, wenn das Unternehmen die EULA akzeptiert hat?

Die einzelnen Endbenutzer eines Geschäftsbenutzers (z. B. Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter usw.) müssen die EULA nicht akzeptieren. Stattdessen erklärt der Endbenutzer, der dafür verantwortlich ist, die BULA im Namen des Geschäftsbenutzers zu akzeptieren, sein Einverständnis, dass alle Endbenutzer im Unternehmen die BULA einhalten werden.

ANMERKUNG: Die einzige Ausnahme von dieser Regel stellt Parallels RAS dar, das eigene Lizenzbedingungen hat und nicht der BULA unterliegt. Aufgrund dieser spezifischen Lizenzbedingungen muss die neue EULA auch von den einzelnen Endbenutzern eines Geschäftsbenutzers von Parallels RAS akzeptiert werden.

6. Ich habe eine Frage, die in diesem Dokument nicht beantwortet wird. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wurde, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder an unser Support-Team. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie auf unseren Websites.