LIZENZVEREINBARUNG FÜR GESCHÄFTSKUNDEN
BITTE LESEN SIE SICH DIESE LIZENZVEREINBARUNG FÜR GESCHÄFTSKUNDEN („BULA“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE UNSERE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH UNSERER SOFTWARE-AS-A-SERVICE-ANGEBOTE, DIE DIESER BULA BEILIEGEN (DIE „SOFTWARE“), KOPIEREN, INSTALLIEREN ODER ANDERWEITIG NUTZEN ODER DARAUF ZUGREIFEN. ZUR SOFTWARE KÖNNEN HANDBÜCHER, BEDIENUNGSANLEITUNG UND ANDERE RELEVANTE DOKUMENTATION („DOKUMENTATION“) GEHÖREN.
DIESE BULA IST EINE RECHTSVERBILDLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND UNS. WENN SIE DIESE BULA AKZEPTIEREN, HANDELN SIE IM NAMEN EINER ORGANISATION ODER GRUPPE. BEI EINER SOLCHEN ORGANISATION ODER GRUPPE KANN ES SICH INSBESONDERE UM EIN UNTERNEHMEN ODER EINE ANDERE KOMMERZIELLE EINRICHTUNG, EINE STAATLICHE EINRICHTUNG, EINE GEMEINNÜTZIGE ORGANISATION ODER EINE BILDUNGSEINRICHTUNG („GESCHÄFTSKUNDE“) HANDELN. DIE BEGRIFFE „UNS“, „WIR“ ODER „UNSER“ BEZEICHNEN IN DIESER BULA DIE PARALLELS INTERNATIONAL GMBH, WENN SIE EINE LIZENZ ZUR NUTZUNG VON SOFTWARE UND DOKUMENTATION MIT DER MARKE „PARALLELS“ ERWERBEN, ODER DIE COREL CORPORATION, WENN SIE EINE LIZENZ FÜR ALLE ANDERE SOFTWARE UND DOKUMENTATION ERWERBEN. DIE BEGRIFFE „IHR“ ODER „IHRE“ BEZEICHNEN, WIE JEWEILS ZUTREFFEND, DIE PERSON, DIE DIE VEREINBARUNG LIEST UND AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH AKZEPTIERE“ ODER EINE ÄHNLICHE SCHALTFLÄCHE KLICKT ODER DEN GESCHÄFTSKUNDEN.
DURCH DAS KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH AKZEPTIERE“, „ZUSTIMMEN“ ODER EINE ÄHNLICHE SCHALTFLÄCHE ODER DURCH DAS KOPIEREN, HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN DER SOFTWARE ODER DURCH EINEN ANDERWEITIGEN ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE ODER EINE ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE BULA GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE AKZEPTIEREN UND ZUSTIMMEN, DASS DER GESCHÄFTSKUNDE AN DEREN BESTIMMUNGEN GEBUNDEN IST. DURCH DIE ANNAHME DIESER BULA ERKLÄREN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE DIE VERTRTUNGBEFUGNIS UND BERECHTIGUNG HABEN, DEN GESCHÄFTSKUNDEN AN DIESE BULA ZU BINDEN, EINSCHLIESSLICH DER IN DIESER BULA ENTHALTENEN SCHIEDSGERICHTSKLAUSEL. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER BULA NICHT EINVERSTANDEN SIND, MÜSSEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ABLEHNEN“, „NICHT ZUSTIMMEN“ ODER EINE ÄHNLICH BEZEICHNETE SCHALTFLÄCHE KLICKEN, DEN DOWNLOAD- UND/ODER INSTALLATIONSPROZESS (FALLS ZUTREFFEND) BEENDEN, DEN ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE ODER DEREN NUTZUNG UNVERZÜGLICH EINSTELLEN UND UNTERLASSEN UND ALLE KOPIEN, DIE SIE MÖGLICHERWEISE BESITZEN, LÖSCHEN. WENN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ABLEHNEN“ KLICKEN, ERKENNEN SIE AN, DASS SIE DIE SOFTWARE IN KEINER WEISE HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN KÖNNEN.
ALLGEMEINE UND BESONDERE BEDINGUNGEN
Diese BULA besteht aus zwei Teilen: (a) Teil I enthält die allgemeinen Bedingungen, die für die gesamte Software und Dokumentation gelten („Allgemeine Bedingungen“), und (b) Teil II enthält Bedingungen, die für jede Software und die dazugehörige Dokumentation gelten, die Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt verwenden („besondere Bedingungen“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Besonderen Bedingungen und den Allgemeinen Bedingungen haben die Besonderen Bedingungen Vorrang
TEIL I: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. LIZENZTYPEN
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Je nach Art der Software können Sie von uns eine Lizenz zur Nutzung Software für eine befristete, feste Zeitdauer („Abonnementlizenz“) oder eine unbefristete Lizenz („unbefristete Lizenz“) erhalten, soweit diese für diese Software verfügbar ist. Sofern Sie keinen Supportvertrag (wie unten definiert) mit uns abgeschlossen haben, der Sie zu einem Downgrade auf frühere Versionen oder zum Upgrade auf aktualisierte Versionen der Software berechtigt, berechtigt eine unbefristete Lizenz Sie nur zur Nutzung der Version der Software, die im Lizenzzertifikat (wie unten definiert) angegeben ist.
2. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN
Folgendes dürfen Sie weder selbst direkt noch indirekt noch dürfen Sie es einem Nutzer erlauben: (a) den Objektcode, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen der Software oder den Lizenzschlüssel, die Sie erhalten haben, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode zu ermitteln; (b) die Software, die Dokumentation oder die Lizenzschlüssel, die Sie erhalten haben, in irgendeiner Weise kopieren, einrahmen, spiegeln, darstellen, modifizieren, übersetzen, anpassen oder davon abgeleitete Werke erstellen (es sei denn, geltende Gesetze verbieten diese Einschränkung ausdrücklich zu Interoperabilitätszwecken; in diesem Fall erklären Sie sich damit einverstanden, uns zuerst zu kontaktieren und uns die Möglichkeit zu geben, die für Interoperabilitätszwecke erforderlichen Änderungen vorzunehmen); (c) die Software oder eine Kopie davon unterlizenzieren, vermieten, verleasen, vertreiben, verkaufen, weiterverkaufen, abtreten, übermitteln oder anderweitig übertragen (es sei denn, in den Allgemeinen Bedingungen dieser BULA ist etwas anderes angegeben); (d) die Software für Timesharing-Zwecke oder anderweitig zugunsten einer anderen Person oder eines Unternehmens nutzen; (e) Eigentumshinweise von der Software oder der Dokumentation entfernen, ändern oder verbergen oder versuchen, einen in der Software enthaltenen Kopierschutzmechanismus zu umgehen; (f) die Software für einen anderen als den vorgesehenen Zweck nutzen; (g) die Software nutzen, um zu versuchen, unbefugten Zugang zu einem einem von uns oder unseren zugehörigen Systemen oder Netzwerken bereitgestellten Cloud-Computing-Dienst zu erhalten oder zu erlangen oder die Sicherheit zu umgehen oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Software zu stören oder Penetrationstests durchzuführen oder Viren, Würmer, Trojanische Pferde, Zeitbomben und andere schädliche oder böswillige Codes, Dateien, Skripts, Agenten oder Programm oder Elemente destruktiver Art in die Software einzuführen oder die Software solchen auszusetzen; (h) Teile der Software trennen und auf mehr als einem Gerät ausführen, Teile der Software zu verschiedenen Zeitpunkten aktualisieren oder herabstufen oder Teile der Software separat weiterveräußern; (i) Lizenzschlüssel hacken oder modifizieren oder anderweitig versuchen, einen Lizenzregistrierungsprozess zu umgehen oder zu ändern; ; (j) Dritten (mit Ausnahme von Nutzern (wie unten definiert)) den Zugriff auf die Software ermöglichen oder gestatten; (k) die Software für unerlaubte oder verbotene Zwecke oder als Mittel zur Verletzung von Rechten Dritter verwenden; (l) eine Roboter-, Data-Mining-, Screen-Scraping-, Spider, Website-Such-/-Retrieval-Anwendung oder andere manuelle oder automatische Geräte oder Prozesse verwenden, um die Navigationsstruktur oder Präsentation der Software oder ihrer Inhalte abzurufen, zu indizieren, zu erfassen oder auf irgendeine Art nachzubilden oder zu umgehen; oder (m) Leistungs-, Benchmark-, Verfügbarkeits- oder Anfälligkeitstests an der Software durchführen oder offenlegen.
3. NUTZER
Sie müssen sicherstellen, dass alle Benutzer die Software und die Dokumentation ausschließlich entsprechend den Bestimmungen dieser BULA nutzen und Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Benutzer die Bedingungen dieser BULA wie Parteien dieser Vereinbarung einhalten. Mit „Benutzer“ sind Personen gemeint, die Vertreter, Angestellte, Auftragnehmer oder Leiharbeitnehmer des Geschäftskunden sind.
4. BEREITSTELLUNG, INSTALLATION UND AKTIVIERUNG
Sofern Sie keine lizenzierten Kopien der Software von einem physischen Medium installieren, werden wir Ihnen die Kopien zur Aktivierung und/oder zum Download zur Verfügung stellen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Benutzernamen und Passwörter sowie die Ihrer Benutzer zu erstellen und geheim zu halten, einschließlich der Zugangsdaten, die Sie für den Zugriff auf Ihr Konto und/oder zum Herunterladen einer lizenzierten Kopie der Software verwenden. Sie sind für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Ihren Benutzernamen und Passwörtern sowie für das Herunterladen und Installieren der lizenzierten Kopien der Software verantwortlich.
5. ÄNDERUNGEN
Diese BULA wird von uns bei Bedarf überarbeitet, aktualisiert und/oder anderweitig geändert („Änderungen“). Solche Änderungen treten sofort in Kraft; für Geschäftskunden, die zum Zeitpunkt der Durchführung solcher Änderungen über Lizenzen zur Nutzung der Software verfügen, treten solche Änderungen jedoch, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage, nachdem sie online veröffentlicht wurden, in Kraft. Die weitere Nutzung der Software und/oder der Dokumentation nach der Änderung stellt Ihre Zustimmung zu diesen Änderungen dar. Wir werden Sie per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie uns beim Kauf der Softwarelizenz angegeben haben, über Änderungen informieren, sind aber nicht dazu verpflichtet. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, regelmäßig unsere Website unter www.corel.com, www.parallels.com, www.winzip.com und www.mindmanager.com (oder einen Nachfolgelink) („Website“) zu besuchen, um sich über Änderungen an der aktuellen BULA zu informieren.
6. SUPPORT
6.1. Wenn Sie die Bedingungen dieser BULA einhalten, sind Sie beim Kauf einer Abonnementlizenz oder einer Unbefristeten Lizenz zum Erhalt folgender kostenfreier Leistungen berechtigt: (i) elektronischen webbasierten Support, einschließlich der Online-Tools, die auf www.corel.com/de/support/, www.parallels.com/de/support/, www.winzip.com/en/support/ und www.mindmanager.com/de/support/ (oder einer Nachfolger-Website) aufgeführt sind; und (ii) während unserer normalen Geschäftszeiten für in Frage kommende Software Live-Support zu grundlegenden Installations- und Konfigurationsfragen. Wir behalten uns das Recht vor, den Umfang des von uns bereitgestellten kostenlosen Supports und die geltenden Bedingungen für diesen Support jederzeit nach unserem alleinigen Ermessen und ohne Mitteilung an Sie zu ändern. Sie erkennen an, dass wir weder ausdrücklich noch implizit verpflichtet sind, Aktualisierungen, Verbesserungen, Modifikationen, Überarbeitungen oder Ergänzungen der Software anzukündigen oder zur Verfügung zu stellen, und dass diese BULA Ihnen keine Ansprüche darauf einräumt.
6.2. Wir können im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung auch zusätzliche Support- und/oder Wartungsdienste für bestimmte Software anbieten („Supportleistungen“). Wenn Sie solche Supportleistungen zusammen mit der Software erwerben oder Ihre Abonnementlizenz Supportleistungen umfasst, werden Ihnen diese Dienste gemäß den Bedingungen dieser gesonderten Vereinbarung („Support-Vereinbarung“), die hiermit durch Verweis einbezogen werden, und den besonderen Bedingungen der Software zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine unbefristete Lizenz haben und Supportleistungen wünschen, können Sie diese Supportleistungen gemäß den besonderen Bedingungen für die jeweilige Software und den Bedingungen der gesonderten Support-Vereinbarung gegen eine gesonderte Vergütung erhalten. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Support- und/oder Wartungsleistungen jederzeit zu ergänzen, zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.
7. AUSLAUFENDE SOFTWARE
Wir können eine Software ganz oder teilweise durch eine schriftliche Mitteilung einstellen („auslaufende Software“). Wenn Sie im Voraus eine Gebühr für eine Abonnementlizenz der Software bezahlt haben, die wir vor dem Ablauf Ihrer aktuellen Abonnementlizenz einstellen, werden wir wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihre Lizenz auf eine im Wesentlichen ähnliche Software umzustellen. Außer wenn dies in dieser BULA anders geregelt ist, werden Abonnementlizenzen für auslaufende Software nicht verlängert. Wenn Sie eine unbefristete Lizenz für die auslaufende Software erworben haben, können Sie vorbehaltlich der Bedingungen dieser BULA die aktuelle Version der auslaufenden Software auf unbestimmte Zeit weiter nutzen, jedoch unter der Voraussetzung, dass wir nicht verpflichtet sind, nach dem Datum des Auslaufens Software Supportleistungen zu erbringen.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Wir gewährleisten, dass die physischen Datenträger, auf denen die Software gegebenenfalls vertrieben wird, frei von Mängeln sind und dass die Software für die ersten dreißig (30) Tage nach dem Kaufdatum („Gewährleistungsfrist“) im Wesentlichen mit der Beschreibung in der Dokumentation übereinstimmt, wenn sie in einer von uns entsprechend den softwarespezifischen Bedingungen unterstützten Systemumgebung verwendet wird, es sei denn, das geltende Recht schreibt etwas anderes vor. Wenn der physische Datenträger, auf dem die Software vertrieben wird, defekt ist, beschränkt sich Ihr Nacherfüllungsanspruch auf den Ersatz des defekten Datenträgers und Sie haben auf diese Form der Nacherfüllung nur dann Anspruch, wenn Sie den defekten Datenträger innerhalb der Gewährleistungsfrist an uns zurücksenden. Wenn die Software mangelhaft ist, beschränkt sich Ihr Nacherfüllungsanspruch darauf, dass wir nach unserer Wahl und unserem Ermessen (a) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Mängel in der Software zu beheben, oder (b) die mangelhafte Software ersetzen. Die Software ist mangelhaft, wenn die Software wesentlich von der Beschreibung in der Dokumentation abweicht. Wenn wir nicht in der Lage sind, die Mängel an der Software zu beheben oder zu beseitigen, können Sie die Nutzung der lizenzierten Software einstellen und von dem Vertrag über die Software zurücktreten. Diese genannten Nacherfüllungspflichten bei Mängeln an der Software oder der Dokumentation sind unsere einzigen Pflichten gemäß dieser BULA. Unsere Nacherfüllungspflichten gemäß diesem Abschnitt unterliegen folgenden Bedingungen: (a) Die Software muss ordnungsgemäß installiert und entsprechend der Anweisungen in der Dokumentation genutzt worden sein; (b) es dürfen keine Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen an der Software von anderen Personen als uns oder unseren autorisierten Vertretern vorgenommen worden sein; und (c) wir erhalten innerhalb der Gewährleistungsfrist (i) eine schriftliche Mitteilung über die Mängel oder (ii) den defekten physischen Datenträger. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICH BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG STELLEN WIR DIE SOFTWARE UND JEGLICHE SUPPORTLEISTUNGEN IN VERBINDUNG MIT DIESER SOFTWARE IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH ANWENDBARES ZWINGENDES RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG. DIE OBIGE GEWÄHRLEISTUNG GILT AUSSCHLIESSLICH UND ANSTELLE ALLER ANDEREN GEWÄHREISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER IN ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ODER DER KOMMUNIKATION MIT IHNEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMSRECHTS, DER UNGESTÖRTEN NUTZUNG UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM. WIR GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE SOFTWARE ODER DER SUPPORT IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE ODER DIE NUTZUNG DER SUPPORTLEISTUNGEN UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SIND ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN. UNSERE EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHTEN GEMÄSS DIESEM ABSCHNITT GELTEN NICHT FÜR SOFTWARE ODER SUPPORTLEISTUNGEN, DIE WIR IHNEN KOSTENLOS LIZENZIEREN ODER ZUR VERFÜGUNG STELLEN, EINSCHLIESSLICH SOFTWARE, DIE SIE ZU EVALUIERUNGS- UND/ODER TESTZWECKEN ERHALTEN. WENN SIE SOLCHE SOFTWARE ODER SUPPORTLEISTUNG KOSTENLOS ERHALTEN, TUN SIE DIES OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND STIMMEN ZU, DASS DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER SUPPORTLEISTUNG AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT. DIE SOFTWARE KANN „OPEN SOURCE“-BESTANDTEILE (Z.B. JEGLICHE SOFTWARE, DIE EINER OPEN SOURCE, COPYLEFT, GNU GENERAL PUBLIC LICENSE, LIBRARY GENERAL PUBLIC LICENSE, LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE, MOZILLA LICENSE, BERKELEY SOFTWARE DISTRIBUTION LICENSE, OPENSOURCE INITIATIVE LICENSE, MIT, APACHE ODER PUBLIC DOMAIN LICENSES, ODER ÄHNLICHEN LIZENZEN UNTERLIEGT) ODER DRITTANBIETER SOFTWARE (WIE UNTEN DEFINIERT) ENTHALTEN. WIR ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF OPEN-SOURCE-MATERIALIEN ODER DRITTANBIETER-SOFTWARE, DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTEN SIND. DIE SOFTWARE KANN EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS UND DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION EINHERGEHEN, UND WIR SIND AUSDRÜCKLICH NICHT FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN RESULTIEREN. IN EINIGEN STAATEN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG GELTENDER GESETZLICHER RECHTE EINES VERBRAUCHERS NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DER OBIGE AUSSCHLUSS UND DIE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT GELTEN.
9. ENTSCHÄDIGUNG
Sie erklären sich damit einverstanden, uns, unsere verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie deren frühere und gegenwärtige leitende Angestellte, Direktoren, Vertreter, Mitarbeiter, Partner, unabhängige Auftragnehmer und Lizenzgeber von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die von Dritten erhoben werden aufgrund von oder in Folge von (a) Ihrer Nutzung oder Ihrem Missbrauch der Software oder der Dokumentation oder einer Komponente davon, die nicht im Rahmen dieser BULA gestattet ist; (b) Ihrer Verletzung dieser BULA; (c) Ihrer Verletzung, widerrechtlichen Aneignung oder Verletzung von geistigem Eigentum oder anderen Rechten einer natürlichen oder juristischen Person; oder (d) jeglichen Inhalten, die von Ihnen erstellt oder gespeichert wurden.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM ZWINGENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN WIR, UNSERE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER UNSERE TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER EINER UNSERER ODER DEREN JEWEILIGEN AKTIONÄRE, DIREKTOREN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER ODER LIZENZGEBER ODER DIENSTLEISTER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (GESAMTSCHULDNERISCH ODER EINZELN) GEGENÜBER IHNEN FÜR BESONDERE, EXEMPLARISCHE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ JEGLICHER ART, SOWIE ENTGANGENE EINNAHMEN ODER GEWINNE ODER ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTVERLUSTE, UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, VERZÖGERUNGEN, UNTERBRECHUNGEN, UNMÖGLICHKEIT ZUR NUTZUNG ODER VERLUST VON DIENSTEN, KOSTEN FÜR DIE DECKUNG VON ERSATZDIENSTEN, VERLUSTE AUFGRUND VON SYSTEM- ODER SYSTEMDIENSTAUSFÄLLEN, FEHLFUNKTIONEN ODER ABSCHALTUNGEN, FEHLERN BEI DER ÜBERMITTLUNG, DEM LESEN ODER ÜBERTRAGEN VON INFORMATIONEN, SYSTEMINKOMPATIBILITÄT ODER VERLETZUNGEN DER SYSTEMSICHERHEIT ODER ANDERE DERARTIGE FINANZIELLE VERLUSTE, GLEICH WIE SIE VERURSACHT WURDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER BULA ODER EINER DAMIT VERBUNDENEN WARTUNGS- ODER SUPPORT-VEREINBARUNG ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DEM HAFTUNGEREGIME (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIG ODER ANDERWEITIG), UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB WIR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN ODER NICHT.
10.2. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN WERDEN WIR, UNSERE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND UNSERE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, EINSCHLIESSLICH UNSERER ODER DEREN LIZENZGEBER UND DIENSTLEISTER, IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER BULA ODER IHREM GEGENSTAND ODER EINER DAMIT VERBUNDENEN WARTUNGS- ODER SUPPORT-VEREINBARUNG, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, EINE HAFTUNG ÜBERNEHMEN, DIE DIE AN UNS IM RAHMEN DER BULA GEZAHLTEN GEBÜHREN FÜR BIS ZU DREI (3) MONATE VOR DEM VORFALL, DER DEN ANSPRUCH AUSLÖST, ÜBERSTEIGT.
10.3. IN EINIGEN STAATEN IST DER AUSSCHLUSS BESTIMMTER GARANTIEN ODER DIE BESCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR BESTIMMTE ARTEN VON SCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG. AUF DIESE STAATEN TREFFEN DIE BETREFFENDEN OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT NICHT ZU.
10.4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten.
11. NUTZUNGSRECHTE DER U.S. REGIERUNG
Die Software sowie jegliche zugehörigen technischen Daten, einschließlich Handbücher und Dokumentation, gelten gemäß der FAR (Federal Acquisition Regulation) 2.101 als kommerziell. Wenn eine Lizenz für die Software von oder im Namen einer Behörde, eines Ministeriums oder einer anderen Einrichtung der US-Regierung („Regierung“) erworben wird, ist die Verwendung, Vervielfältigung, Reproduktion, Freigabe, Änderung, Offenlegung oder Weiterveräußerung der Software und aller zugehörigen technischen Daten jeglicher Art, einschließlich Handbüchern und Dokumentation, unabhängig davon, wie die Regierung sie erhalten hat, durch die Bedingungen dieser BULA in Übereinstimmung mit FAR 12.212 für zivile Behörden und des Defense Federal Acquisition Regulation Supplement 227.7202 für militärische Behörden eingeschränkt. Jede sonstige Nutzung ist untersagt.
12. AUSFUHRKONTROLLEN
Die Software unterliegt den US-Exportkontrollgesetzen, einschließlich des U.S. Export Controls Act und der damit verbundenen Vorschriften, und kann auch anderen US-amerikanischen und nicht-amerikanischen Gesetzen und Vorschriften unterliegen, die den Export von Software auf physischem und elektronischem Wege regeln. Sie müssen alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -vorschriften einhalten, die für die Software gelten. Zu diesen Gesetzen gehören Einschränkungen in Bezug auf Bestimmungsorte (wie Länder und Gebiete, für die ein Embargo gilt oder die anderweitigen Beschränkungen unterliegen. Dazu gehören insbesondere Afghanistan, Weißrussland, Iran, Kuba, Nordkorea, Syrien, die Russische Föderation und die Krim, die Volksrepubliken Donezk (DNR), Lugansk (LNR) und die Regionen Saporoschje und Cherson in der Ukraine), Endbenutzer (wie sanktionierte Parteien oder Streitkräften angehörende Endbenutzer) und Endverwendungen (wie Verwendungen für militärische Zwecke). Sie sind nicht berechtigt, die Software zu nutzen, zu exportieren, zu reexportieren, zu importieren, zu verkaufen oder zu übertragen, es sei denn, dies ist nach US-amerikanischem Recht, den Gesetzen des Landes, in dem Sie die Software erworben haben, und allen anderen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zulässig. Sie sichern zu und gewährleisten, dass (i) Sie sich nicht in einem Land befinden, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder das von der US-Regierung als „Terroristen unterstützendes“ Land eingestuft wurde, und (ii) Sie, einschließlich Ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter, nicht auf einer Liste der US-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Personen stehen. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Gesetze der USA und anderer Länder, die für uns gelten, sowie die von den Regierungen der USA und/oder anderer Länder auferlegten Endnutzer-, Endverwendungs- und Bestimmungsbeschränkungen einzuhalten. Sie verpflichten sich außerdem, die Software nicht für andere Zwecke zu verwenden, die nach US-amerikanischem oder nicht-amerikanischem Recht verboten sind.
13. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
13.1. Wenn Sie Ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (bestehend aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) („EWR“) oder der Schweiz haben, dann (a) unterliegt diese BULA den Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten und den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware und wird entsprechend ausgelegt; (b) alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dieser BULA ergeben und die wir und Sie nicht gütlich beilegen können („Streitigkeit“), werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren nach den Regeln der American Arbitration Association Commercial Arbitration Rules („AAA-Regeln“) von einem oder mehreren Schiedsrichtern in Übereinstimmung mit den AAA-Regeln beigelegt; und (c) alle Schiedsgerichtsverhandlungen finden in Wilmington, Delaware, statt.
13.2. Um eine schnelle und direkte Beilegung der Angelegenheiten zu ermöglichen, vereinbaren Sie und wir, ein Schiedsverfahren innerhalb eines Jahres nach Auftreten einer Streitigkeit einzuleiten; andernfalls verfällt der Anspruch. Sie und wir stimmen außerdem zu, das Schiedsverfahren nur in unserer jeweiligen Person und nicht als Vertreter oder Mitglied einer Gruppe durchzuführen, und jeder von uns verzichtet ausdrücklich auf das Recht, eine Sammelklage einzureichen oder bei einem Gericht, einer Behörde oder einem anderen gerichtlichen oder quasi-gerichtlichen Organ eine Entschädigung als Gruppe zu fordern. Wir und Sie vereinbaren, dass die Entscheidung des Schiedsrichters endgültig und bindend ist und diese als Urteil bei zuständigen Gerichten eingetragen werden kann.
13.3. Wenn Sie Ihren Sitz innerhalb des EWR oder der Schweiz haben, dann (a) unterliegt diese BULA den Gesetzen der Schweiz und ist nach diesen auszulegen; (b) werden alle Streitigkeiten durch ein verbindliches Schiedsverfahren nach den Regeln der Internationalen Handelskammer („ICC-Regeln“) von einem oder mehreren Schiedsrichtern beigelegt; und (c) finden alle Schiedsgerichtsverhandlungen in Zürich, Schweiz statt.
13.4. Diese BULA unterliegt nicht den Kollisionsnormen irgendeiner Rechtsordnung oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird.
14. MITTEILUNGEN
WIR WERDEN IHNEN (1) PER E-MAIL, (2) (GEGEBENENFALLS) AUF DIESER SEITE ODER EINER ÄHNLICHEN SEITE AUF UNSERER WEBSITE ODER (3) ÜBER DIE SOFTWARE MITTEILUNGEN ZUKOMMEN LASSEN. Sie erklären sich damit einverstanden, uns nach Bedarf genaue, aktuelle und vollständige Informationen bereitzustellen, um mit Ihnen hinsichtlich der Software zu kommunizieren, Rechnungen zu erstellen oder Zahlungen entgegen zu nehmen oder Sie zu ähnlichen Zwecken zu kontaktieren. Die Zustellung einer Mitteilung ist wirksam, wenn sie versandt oder aufgegeben wird, unabhängig davon, ob Sie die Mitteilung lesen oder sie tatsächlich erhalten. Sie können Ihre Zustimmung zum Erhalt von Mitteilungen auf elektronischem Wege widerrufen, indem Sie die Nutzung der Software einstellen.
15. NACHRICHTEN VON UNS
Wenn Sie unsere Software verwenden, können wir mit Ihnen über elektronische Nachrichten, einschließlich E-Mail, Textnachrichten/SMS oder mobile Push-Benachrichtigungen in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie (verfügbar unter https://www.corel.com/privacy und https://www.parallels.com/de/about/legal/privacy) kommunizieren.
16. EINHALTUNG VON GESETZEN
Sie erklären sich damit einverstanden, die Software und die Dokumentation in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, einschließlich der lokalen Gesetze des Landes oder der Region, in dem/der Sie tätig sind, und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Exportgesetzen und -bestimmungen zu nutzen. Sie dürfen die Software und die Dokumentation nicht für Zwecke nutzen, die nach geltendem Recht verboten sind.
17. IMMATERIALGÜTERRECHTE
Sie erkennen an, dass die Software und die Dokumentation durch unsere Rechte daran geschützt ist und wir alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Software und der Dokumentation sowie an allen damit verbundenen Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Patenten, Marken und allen anderen geistigen und gewerblichen Eigentums- und Schutzrechten, einschließlich Registrierungen, Anträgen, Erneuerungen und Erweiterungen dieser Rechte, behalten. Sie dürfen keine Hinweise, Warenzeichen oder Handelsnamen, Urheberrechtsvermerke, Legenden oder andere Rechtskennzeichnungen auf der Software und der Dokumentation entfernen. Es werden Ihnen keine Rechte, Lizenzen oder Anteile an unseren Marken oder Dienstleistungsmarken gewährt. Sie dürfen die Software oder die Dokumentation nicht verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
18. DRITTANBIETER SOFTWARE UND TECHNIK
Die Software kann verschiedene Softwarekomponenten oder Softwaredienste von Drittanbietern („Drittanbieter-Software“) enthalten, die unter separaten Lizenzbedingungen (die „Drittanbieter-Bedingungen“) zur Verfügung gestellt werden, wie sie in den Drittanbieter-Lizenzinformationen, die unter Rechtliche Informationen | Corel, Rechtliche Informationen | MindManager, WinZip Rechtliche Dokumente, Rechtliche Hinweise | Parallels oder auf einer Nachfolger-Website verfügbar sind, näher erläutert werden. Wir erhalten diese Drittanbieter-Software „wie besehen“ zur Integration in die Software von den jeweiligen Anbietern. Sie sind berechtigt, die Drittanbieter-Software in Verbindung mit der Software zu nutzen, vorausgesetzt, eine solche Nutzung steht im Einklang mit den Bedingungen dieser BULA und den für die Drittanbieter-Software geltenden Drittanbieter Lizenzinformationen. Die Nutzung der Drittanbieter-Software außerhalb des Geltungsbereichs dieser BULA kann strikt untersagt sein, und für die Nutzung der Drittanbieter-Software kann eine Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber gemäß den Drittanbieter-Bedingungen erforderlich sein. Sie können weitergehende Rechte zur Nutzung der Drittanbieter-Software gemäß den anwendbaren Drittanbieter-Bedingungen haben. Nichts in dieser BULA soll über die in den Drittanbieter-Bedingungen festgelegten Regeln hinaus einschränken. Die Software kann auch die Kompatibilität mit bestimmten anderen Betriebssystemen und Anwendungen von Drittanbietern ermöglichen. Wir stellen Ihnen keine Lizenzen in Bezug auf solche Betriebssysteme und Anwendungen von Drittanbietern zur Verfügung, und es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, alle hierfür erforderlichen Lizenzen von den jeweiligen Anbietern zu erwerben. Die Software kann „Open Source“-Materialien enthalten (z. B. Software-Produkte, die Lizenzmodellen wie Open Source, Copyleft, GNU General Public-Lizenz (GNU General Public License), Library General Public-Lizenz (Library General Public License), Lesser General Public-Lizenz (Lesser General Public License), Mozilla-Lizenz (Mozilla License), Berkeley Software Distribution-Lizenz (Berkeley Software Distribution License), Open Source Initiative-Lizenz (Open Source Initiative License), MIT-Lizenz, Apache, gemeinfreien Lizenzen oder ähnlichen Arten von Lizenzmodellen unterliegen). Wir gewähren keine Garantien und Gewährleistungen in Bezug auf die in der Software enthaltenen Open Source-Materialien.
19. INHALTE
Sie sind für die Inhalte, Daten, Informationen, Materialien oder andere Inhalte, einschließlich Karten, Kontakte und Dateien, die Sie, oder Nutzer für Sie, durch die Nutzung unserer Software erstellen oder die Sie oder Ihre Nutzer in der Software speichern („Inhalte“), allein verantwortlich. Sie sind allein verantwortlich dafür, die Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und die Rechtsinhaberschaft an Ihren Inhalten zu gewährleisten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass jegliche Verluste oder Schäden jeglicher Art, die infolge der Nutzung von Inhalten entstehen, die Sie oder Ihre Nutzer erstellen oder erstellen lassen, speichern, hochladen, posten, freigeben, übertragen, anzeigen oder anderweitig durch Ihre Nutzung der Software zur Verfügung stellen, ausschließlich in Ihrer Verantwortung liegen, und dass Sie und Ihre Nutzer uns von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Inhalte in Übereinstimmung mit dem Abschnitt Entschädigung freistellen werden.
20. UPDATES
20.1. Wir können bei Bedarf Software-Updates, Fehlerkorrekturen, Funktionserweiterungen oder Verbesserungen („Updates“) automatisch auf die Geräte herunterladen und installieren, die sich unter Ihrer Kontrolle oder in Ihrem Besitz befinden, es sei denn, Sie lehnen solche Updates im Voraus ab. Wenn Sie keine Updates erhalten möchten, müssen Sie uns diese Entscheidung mitteilen und, sofern die Software dies zulässt, die Funktion deaktivieren, die automatische Updates ermöglicht. Andernfalls stimmen Sie zu, bei Ihrer Nutzung der Software solche Updates von uns zu erhalten. Wenn die Updates nicht installiert werden, können Sie möglicherweise die Software nicht vollumfänglich nutzen oder die Software funktioniert gegebenenfalls nicht ordnungsgemäß. Wir sind nicht verpflichtet, Support für die Software zu leisten, wenn die Updates nicht installiert wurden. Wir sind auch nicht verpflichtet, Updates nach einem bestimmten Zeitplan zu erstellen, und es liegt in unserer alleinigen Entscheidung, Updates zur Verfügung zu stellen. Wenn ein Update erforderlich ist, um geltende Gesetze einzuhalten, um eine drohende oder tatsächliche Sicherheitsverletzung in der lizenzierten Software zu beheben, um Technologien zu ersetzen, die möglicherweise Rechte Dritter verletzen, oder aus einem anderen Grund, der für uns von ähnlicher Bedeutung ist („verpflichtende Updates“), werden wir Ihnen ein solches Verpflichtendes Update zusammen mit einem Hinweis darauf zukommen lassen, dass es sich um ein Verpflichtendes Update handelt. Sie sind verpflichtet, die verpflichtenden Updates unverzüglich zu installieren, spätestens jedoch zehn (10) Werktage nach Erhalt. Wenn Sie die verpflichtenden Updates nicht rechtzeitig installieren, kann dies zur Kündigung oder Aussetzung Ihrer Lizenz(en) für die betroffene Software führen und jegliche hier gewährten Garantien erlöschen automatisch. Zur Klarstellung wird angemerkt, dass verpflichtende Updates keine Updates umfassen, die ausschließlich neue Features und Funktionen betreffen.
20.2. Wir können bei Bedarf auch planmäßige Wartungsarbeiten an der Infrastruktur und der Entwicklungsumgebung durchführen, die für die Bereitstellung der Software verwendet werden, und während dieser Zeit kann es zu Unterbrechungen der Software, zugehöriger Konten oder Dienste kommen. Wann immer dies möglich ist, werden wir Sie im Voraus über solche Wartungsarbeiten informieren. Sie verstehen, dass wir bei Bedarf Notfall-Wartungsarbeiten durchführen müssen, ohne Sie vorher zu benachrichtigen. In diesem Fall können wir Ihren Zugriff auf die Software oder damit verbundene Konten oder Dienste und deren Nutzung vorübergehend unterbrechen.
21. EINHALTUNG DER LIZENZ
Sie nehmen zur Kenntnis und erkennen an, dass wir aus technischen, betrieblichen, geschäftlichen und rechtlichen Gründen über Reportingfunktionen in der Software den Betrieb und die Nutzung der Software per Fernzugriff überwachen können, einschließlich der Überprüfung der Einhaltung der in dieser BULA enthaltenen Bedingungen („Überprüfung“). Sie erklären sich damit einverstanden, eine solche Überprüfung zu ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Firewall-Ports (falls zutreffend) offen sind, und uns zu benachrichtigen, wenn es irgendwelche betrieblichen Probleme gibt, die die Überprüfung verhindern könnten. Sie garantieren, dass Sie alle erforderlichen Zustimmungen und Lizenzen für eine solche Überprüfung eingeholt haben, einschließlich aller Zustimmungen und Lizenzen für die Nutzung von Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch Sie oder Ihre Nutzer.
22. GEHEIMHALTUNG
Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen von uns, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Software-Lizenzschlüssel, Spezifikationen, Muster, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsvorgänge, Preise, Rabatte und Nachlässe, die wir Ihnen mündlich oder in schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form oder Medium offenlegen, und unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig als solche gekennzeichnet sind („vertrauliche Informationen“), sind vertraulich und dürfen nicht genutzt, offengelegt oder vervielfältigt werden, es sei denn, dies wurde von uns schriftlich genehmigt. Auf unsere Aufforderung hin sind Sie verpflichtet, alle von uns erhaltenen Dokumente und sonstigen Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, mit diesen versehen sind oder diese beinhalten, unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Bei Verstößen gegen diesen Abschnitt haben wir Anspruch auf Entlastung durch eine einstweilige Verfügung. Sie sind verpflichtet, uns jeden tatsächlichen oder mutmaßlichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts unverzüglich zu melden und alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um einen solchen Verstoß zu verhindern, zu unterbinden oder zu beheben. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, von denen Sie eindeutig feststellen können, dass sie: (a) ohne Verletzung dieser BULA öffentlich zugänglich sind oder wurden; (b) Ihnen rechtmäßig bekannt waren, bevor Sie sie von uns erhalten haben; (c) rechtmäßig von einem Dritten übermittelt wurden, der diese Informationen nicht durch eine unrechtmäßige oder unerlaubte Handlung erworben oder offengelegt hat; oder (d) von Ihnen ohne Bezugnahme auf oder im Zusammenhang mit unseren vertraulichen Informationen entwickelt wurden. Wenn Sie rechtlich zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet sind, müssen Sie uns, soweit gesetzlich zulässig, unverzüglich schriftlich über diese Verpflichtung informieren, damit wir auf unsere Kosten eine gerichtliche Anordnung oder andere Abhilfemaßnahmen erwirken können, und uns in angemessener Weise dabei unterstützen, einer solchen Offenlegung zu widersprechen oder eine gerichtliche Anordnung oder andere Einschränkungen der Offenlegung zu erwirken. Wenn Sie nach einer solchen Benachrichtigung und der hierin geforderten Unterstützung weiterhin gesetzlich verpflichtet sind, vertrauliche Informationen offenzulegen, dürfen Sie nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, zu dessen Offenlegung Sie nach dem Rat Ihres Rechtsbeistands gesetzlich verpflichtet sind.
23. WERBEMITTEL
Wir, unsere verbundenen Unternehmen und unsere Tochtergesellschaften können Ihren Namen und Ihr Logo (falls vorhanden) auf Kundenlisten in verschiedenen Formen (z. B. gedruckt, online usw.) und in anderen Marketing- und Verkaufsunterlagen verwenden, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, Sie als unseren Kunden zu benennen. Wir werden uns nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, alle Fehler bei der Verwendung, auf die Sie uns aufmerksam machen, in einem wirtschaftlich angemessenen Zeitrahmen zu korrigieren. Wir, unsere verbundenen Unternehmen und unsere Tochtergesellschaften können Ihren Namen, Ihr Logo (falls vorhanden), Ihren Website-Link, Zitate, Referenzen und alle anderen Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, verwenden, um Pressemitteilungen und andere Marketing- und Verkaufsunterlagen in jeder Form (z. B. Druck, Audio, Video und andere Formate) zu erstellen, die Ihre Nutzung der Software betreffen. Wir, unsere verbundenen Unternehmen und unsere Tochtergesellschaften können alle diese Informationen, Zitate, Referenzen oder Beiträge veröffentlichen und uneingeschränkt verbreiten, vorausgesetzt wir veröffentlichen ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung außer Ihrem Namen keine anderen personenbezogenen Daten. Wir sind nicht verpflichtet, Informationen oder Logos, die Sie uns zur Verfügung stellen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu verwenden. Die Rechte, die Sie uns, unseren verbundenen Unternehmen und unseren Tochtergesellschaften im Rahmen dieses Abschnitts gewähren, unterliegen keinerlei Vergütung oder Lizenzgebühren.
24. DATENNUTZUNG
Sie erklären sich damit einverstanden und stellen sicher, dass alle Nutzer zur Kenntnis nehmen und zustimmen, dass wir Daten und zugehörige Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Informationen über Ihr Gerät, Ihre System- und Anwendungssoftware und weitere Geräte, die mit Ihrer Nutzung der Software zusammenhängen, im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Software sammeln und diese Informationen nutzen dürfen, um Ihnen Dienste zur Verfügung zu stellen und um unsere Produkte, Dienstleistungen und Technologien zu betreiben, bereitzustellen, zu verbessern und zu entwickeln, zur Verhinderung oder Untersuchung einer missbräuchlichen oder unangemessenen Nutzung unserer Produkte, Dienste und Technologien, für Diagnose-, Verwaltungs-, Forschungs- und Entwicklungszwecke, zur Überprüfung einer gültigen Registrierung für Anti-Piraterie-Zwecke, um festzustellen, ob neue Updates für die Software für Ihre Geräte verfügbar sind, bevor wir Ihnen eine Benachrichtigung zur Installation eines neuen Software-Updates zusenden, und für alle anderen Zwecke, die in dieser BULA, der Datenschutzrichtlinie (verfügbar unter https://www.corel.com/privacy und https://www.alludo.com/de/legal/privacy/) und der Cookie-Hinweis (verfügbar unter https://www.corel.com/cookies und https://www.parallels.com/cookie-policy/) beschrieben sind. Sie stimmen außerdem der Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns und unsere Vertreter zu, um den Gegenstand dieser BULA und alle Bestellungen für den Kauf von Softwarelizenzen, die wir von Ihnen erhalten, zu ermöglichen. Sie werden alle erforderlichen Zustimmungen von Dritten (einschließlich Ihrer verbundenen Unternehmen, Benutzer, Kontakte, Administratoren und Mitarbeiter) gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen einholen, bevor Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten, die im Rahmen dieser BULA erfasst werden, unterliegen unserer Datenschutzrichtlinie.
25. ADDENDUM ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Unser Addendum zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist unter https://www.alludo.com/en/legal/data-protection-addendum/ oder einer Nachfolger-Website verfügbar (das „DPA“) und wird durch Bezugnahme in diese BULA aufgenommen.
26. FORTBESTAND
Alle hier enthaltenen Bestimmungen, die ihrem Wesensgehalt nach fortbestehen sollten, gelten auch nach dem Ablauf oder der Beendigung der Lizenzen weiter. Zu diesen Bestimmungen gehören unter anderem Haftungsbeschränkungen, Gewährleistung, Immaterialgüterrechte, Entschädigung, Datennutzung, anwendbares Recht und der Gerichtsstand.
27. FEEDBACK
Sie sind nicht verpflichtet, uns Ideen, Kommentare, Informationen, Konzepte, Bewertungen, Know-how, Techniken, Anregungen, Dokumentationen, Vorschläge und/oder sonstiges Material („Feedback“) zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie uns jedoch Feedback übermitteln, gewähren Sie uns hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche, übertragbare, unbeschränkte Lizenz zur Nutzung und anderweitigen Verwertung Ihres Feedbacks für jeden Zweck weltweit. Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, keine „Persönlichkeitsrechte“ an dem Feedback geltend zu machen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Durch die Übermittlung von Feedback sichern Sie außerdem zu und gewährleisten, dass (i) Ihr Feedback keine vertraulichen oder geschützten Informationen enthält, die Dritten zustehen; (ii) wir in Bezug auf das Feedback keiner ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen; (iii) wir möglicherweise bereits etwas dem Feedback Ähnliches in der Planung oder in der Entwicklung haben; und (iv) Sie unter keinen Umständen Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückvergütung jeglicher Art von uns für das Feedback haben.
28. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG
Abgesehen von einer separaten Vereinbarung über unsere Supportleistungen stellt diese BULA die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns dar und ersetzt alle anderen Absprachen oder Erklärungen in Bezug auf die Software und die Dokumentation. Die Software, oder einzelne Funktionen oder Teile davon, sind möglicherweise nicht in allen Sprachen oder in allen Ländern verfügbar. Wenn wir Ihnen eine Übersetzung der englischen Version dieser BULA zur Verfügung gestellt haben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Übersetzung nur zu Ihrer Erleichterung zur Verfügung gestellt wird und dass die englische Version und nicht die Übersetzung dieser BULA für Sie rechtsverbindlich ist. Im Falle eines Konflikts zwischen der englischen Version und einer Übersetzung ist die englische Version dieser BULA maßgeblich und nicht die Übersetzung.
29. SEVERABILITÄT
Sollte eine Bedingung oder Bestimmung der BULA in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein: (a) bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten; (b) erstreckt sich eine solche Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht auf andere Gerichtsbarkeiten; und (c) hat eine solche Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen der BULA oder macht diese Bestimmungen in einer anderen Gerichtsbarkeit ungültig oder undurchsetzbar.
30. ÜBERSCHRIFTEN
Die Überschriften dieser BULA dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der BULA.
31. VERZICHT UND ERGÄNZUNG/ÄNDERUNG
Unterlässt es eine der Parteien, eines ihrer Rechte aus dieser BULA auszuüben oder durchzusetzen, so gilt dies nicht als Verzicht auf diese Rechte. Diese BULA kann nur unter den im Abschnitt „Änderungen“ genannten Voraussetzungen geändert werden.
32. ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG
32.1. Wir können diese BULA ganz oder teilweise abtreten. Im Falle einer Fusion, eines Erwerbs, eines Verkaufs oder einer Unternehmenstransaktion, an der wir oder unsere verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften beteiligt sind, bedeutet Ihre fortgesetzte Nutzung der Software Ihr Einverständnis, an die bestehenden Vereinbarungen und Richtlinien des nachfolgenden Eigentümers gebunden zu sein. Sie dürfen weder eine Abonnementlizenz noch eine Unbefristete Lizenz (abgesehen von den in diesem Abschnitt beschriebenen Fällen) abtreten. Vorbehaltlich der Einschränkungen in diesem Abschnitt dürfen Sie unbefristete Lizenzen, für die Sie zusätzliche kostenpflichtige Supportleistungen erworben haben, die über den in dieser BULA dargelegten kostenlosen Support hinausgehen, nur dann übertragen, wenn eine solche Übertragung im Zusammenhang mit der Übernahme von Hardware oder Mitarbeitern erfolgt, an die lizenzierte Kopien der Software als Teil (a) Ihres Unternehmensverkaufs, einer Fusion, Umstrukturierung oder Umwandlung oder (b) eines Zusammenschlusses unter Ihrer Beteiligung übertragen wurden. Nach einer solchen Übertragung müssen Sie die Software sofort von allen Geräten deinstallieren, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, und die Verwendung der übertragenen lizenzierten Kopien einstellen. Sie müssen uns vor einer solchen Übertragung über die Übertragung einer unbefristeten Lizenz informieren, indem Sie ein Lizenzübertragungsformular, das Sie direkt von uns erhalten können, ausfüllen und an uns senden. Die Übertragung einer Lizenz ist nur dann gültig, wenn der Übertragungsempfänger schriftlich zustimmt, an die Bedingungen dieser BULA in Bezug auf die Software, für die die Lizenzen übertragen werden, gebunden zu sein. Sie müssen uns vor einer Übertragung für unsere Unterlagen einen Nachweis der schriftlichen Zustimmung des Übertragungsempfängers zusammen mit dem Formular für die Übertragungsmitteilung vorlegen.
32.2. Wenn Sie Ihre unbefristete Lizenz für die Software in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erworben haben und Ihr Geschäftssitz sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet, gelten die in diesem Abschnitt genannten Beschränkungen in Bezug auf die Weiterveräußerung einer solchen unbefristeten Softwarelizenz für Sie nicht. In einem solchen Fall dürfen Sie die Originalkopie der Software, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befindet, unter den folgenden Bedingungen verkaufen oder übertragen:
- Die Software wurde von uns oder mit unserer Zustimmung rechtmäßig im EWR auf den Markt gebracht.
- Wenn Sie Ihre unbefristete Lizenz weiterverkaufen und die Originalkopie der Software an den neuen Käufer übertragen, müssen Sie jede einzelne Kopie der Software, die Sie jemals besessen haben, vernichten und unbrauchbar machen.
- Sie müssen dem neuen Käufer die Informationen zur Verfügung stellen, die er benötigt, um den Umfang der ordnungsgemäßen Nutzung zu bestimmen.
32.3. Sollten Sie nicht der rechtmäßige Ersterwerber der unbefristeten Lizenz für die Software sein, sind Sie nur dann zur Nutzung der Software berechtigt, wenn Sie die Originalkopie rechtmäßig in Übereinstimmung mit dieser BULA erworben haben. Als rechtmäßiger Nacherwerber einer unbefristeten Lizenz sind Ihre Rechte zur Nutzung der Software zu jeder Zeit durch die Bedingungen dieser BULA definiert und eingeschränkt.
32.4. Jede Übertragung, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt erfolgt, ist ungültig.
33. KOMPATIBILITÄT
Einige Softwareversionen sind gegebenenfalls nicht mit bestimmten Computerbetriebssystemen kompatibel, und wir geben möglicherweise keine Updates heraus, die die Kompatibilität herstellen. Die Software ist unter Umständen nicht mit Computerbetriebssystemen kompatibel, die Sie derzeit oder in Zukunft erwerben. Sie erkennen an, dass die Software in andere Software und Technologien, die sich im Besitz und unter der Kontrolle von Dritten befinden, eingebunden werden kann und sich selbst darin einbinden kann. Diese BULA bleibt auch bei einer solchen Einbindung wirksam. Jede Software oder Technologie von Dritten, die zusammen mit der Software als gebündelte Software von Dritten vertrieben wird, erfordert gegebenenfalls Ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer Lizenzvereinbarung mit diesem Dritten.
34. TESTSOFTWARE
Wenn die Software in der entsprechenden Dokumentation als Vorführ-, Bewertungs- oder Testversion gekennzeichnet ist, wird die Software wie besehen zur Verfügung gestellt und Sie dürfen die Software nur zum Zweck der Evaluierung und/oder Vorführung installieren und darauf zugreifen. Sofern wir Sie nicht dazu autorisiert haben, dürfen Sie unsere Software nicht für Konkurrenzanalysen oder kommerzielle, professionelle oder andere gewinnorientierte Zwecke verwenden. Sie erkennen an, dass Sie nach Ablauf des Testzeitraums entweder die Nutzung der Software einstellen oder für eine entsprechende Lizenz zahlen müssen, um sie weiterhin nutzen zu können. Wenn Sie diese nicht zahlen, sind Sie nach Ablauf des Testzeitraums nicht länger berechtigt, die Software zu nutzen, und Sie müssen die Nutzung der Software sofort einstellen und alle digitalen Kopien der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Nutzerdokumentationen, die gegebenenfalls zur Evaluierung bereitgestellt wurden, von Ihrem Computer und allen anderen Geräten, auf denen Sie die Software installiert haben, löschen und vernichten. Jeder Versuch, die Technologie zur Umgehung des Ablaufdatums zu umgehen, stellt einen Verstoß gegen diese BULA dar und führt automatisch und unverzüglich zum Erlöschen Ihrer Lizenz zur Nutzung der Software.
35. HÖHERE GEWALT
Wir haften nicht für die Nichterfüllung unserer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das sich unserer unmittelbaren Kontrolle entzieht. In einem solchen Fall werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu mildern. Wenn ein solches Ereignis länger als einen (1) Kalendermonat andauert, kann jede Partei diese BULA in Bezug auf noch nicht erbrachte Leistungen oder noch nicht bereitgestellte Produkte schriftlich kündigen. Im Falle der Kündigung sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich alle ausstehenden Zahlungen zu leisten.
36. DRITTBEGÜNSTIGTER
Für unsere verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber stellt diese BULA einen Vertrag zugunsten Dritter dar.
37. PRÜFUNGEN UND EINHALTUNG
37.1. Sie müssen Aufzeichnungen über die Nutzung, Installation und Bereitstellung der Software in Ihrem Unternehmen und/oder in einer Virtualisierungsumgebung (wie in den jeweiligen besonderen Bedingungen der Software definiert) führen. Wir haben das Recht, diese Aufzeichnungen auf unsere Kosten zu prüfen, um Ihre Einhaltung dieser BULA und des Umfangs der Ihnen gemäß den Besondere Bedingungen gewährten Lizenz zu verifizieren. Diese Prüfung kann jederzeit während der Laufzeit Ihrer Abonnementlizenz und für die Dauer von zwei Jahren danach und/oder während der Laufzeit Ihrer unbefristeten Lizenz und für die Dauer von zwei Jahren nach einer etwaigen Kündigung durchgeführt werden, darf jedoch nicht öfter als einmal pro Jahr erfolgen, es sei denn, eine Prüfung ergibt eine unlizenzierte Nutzung. In diesem Fall können wir die Überprüfung so häufig wie vierteljährlich für den folgenden Jahreszeitraum durchführen.
37.2. Im Rahmen unseres Prüfungs- und Verifizierungsverfahrens müssen Sie innerhalb von dreißig (30) Tagen nach unserer Aufforderung (a) Informationen über die gesamte Software, die von Ihnen oder auf Ihre Anweisung hin installiert oder bereitgestellt wurde, (b) alle gültigen Kaufunterlagen für alle lizenzierten Kopien der Software und (c) alle anderen Informationen, die wir in angemessener Weise anfordern können, vorlegen. Jede Überprüfung kann eine Vor-Ort-Prüfung beinhalten, die an Ihren relevanten Geschäftsstandorten mit einer Vorankündigung von dreißig (30) Tagen während der regulären Geschäftszeiten durchgeführt wird, die Ihren Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigt. Alle bei der Prüfung gesammelten Informationen werden ausschließlich zur Feststellung der Einhaltung der Vorschriften verwendet.
37.3. Wenn die Prüfung und Verifizierung ergibt, dass Ihr Einsatz, Ihre Installation oder Ihre Nutzung der Software: (a) ) über die lizenzierte Anzahl hinausgehen oder (b) in einer Weise erfolgt, die nach dieser BULA nicht zulässig ist, so dass zusätzliche Gebühren anfallen, müssen Sie die zusätzlichen Lizenzgebühren, alle angefallenen Wartungs- und Supportgebühren, Zinsen auf überfällige Beträge in Höhe von 1,0 % pro Monat oder den höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, sowie alle Kosten für die Geltendmachung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zahlen. Durch die Ausübung der in diesem Abschnitt beschriebenen Rechte und Verfahren verzichten wir nicht auf unsere Rechte zur Durchsetzung dieser BULA oder zum Schutz unserer Immaterialgüterrechte mit anderen rechtswirksamen Mitteln.
37.4. Unsere Prüfung und Erfassung von Daten und Informationen in Bezug auf Ihre Nutzung, Installation und Bereitstellung der Software in Ihrem Unternehmen unterliegt den in unserer Datenschutzrichtlinie festgelegten Datenschutzbestimmungen. Die in diesem Abschnitt dargelegten Prüfungsrechte gelten für zwei (2) Jahre nach Ablauf oder Kündigung der betreffenden Lizenz.
38. PREISGESTALTUNG, ZAHLUNGEN UND VERLÄNGERUNGEN
Die Gebühren für die direkte Lizenzierung der Software von uns nach dieser BULA und für den Erwerb von Supportleistungen sind auf unserer Website verfügbar und können sich jederzeit ändern oder werden Ihnen von uns oder unserem Vertriebspartner mitgeteilt („Gebühren“). Sofern Sie keine Lizenz oder Supportdienste über einen unserer Vertriebspartner erworben haben, werden wir oder unsere Zahlstelle die Gebühren über Ihre Zahlungsmethode abbuchen und Ihnen eine Quittung an Ihre E-Mail-Adresse senden. Wir oder unser Vertriebspartner werden Ihnen außerdem ein Lizenzzertifikat zukommen lassen, in dem die Art der Lizenz (Abonnement oder unbefristete Lizenz), die Sie gemäß Ihrer eingereichten Bestellung erworben haben, die lizenzierten Versionen und Editionen der Software, die Laufzeit Ihrer Lizenz(en) die Anzahl der zulässigen Nutzer und/oder Geräte, auf denen oder von denen aus die Software bereitgestellt oder verwendet werden darf, die Art des Supports und die Dauer eines solchen Dienstes (falls zutreffend), die in Rechnung gestellten Gebühren, die anfallenden Steuern, der/die Lizenzschlüssel (je nachdem, welche Software Sie lizenzieren) zur Aktivierung der Software und alle anderen Bedingungen, die für die betreffende Software spezifisch sind („Lizenzzertifikat“). Unbeschadet der zwingend anwendbaren Gesetze sind alle im Rahmen dieser BULA zu zahlenden Beträge nicht erstattungsfähig und können nicht verrechnet oder zurückgefordert werden. Sofern die besonderen Bedingungen der Software keine automatischen Verlängerungen der Abonnementlizenzen oder Supportleistungen vorsehen, können wir oder unsere Zahlstelle Ihnen eine oder mehrere Verlängerungserinnerungen senden, um Ihre Abonnementlizenz(en) oder die Laufzeit Ihrer Supportleistungen vor Ablauf ihrer Laufzeit zu verlängern („Ablauf“).
39. STEUERN
Alle Gebühren verstehen sich ohne Steuern, Abgaben oder Zölle. Sie sind in vollem Umfang für alle Steuern verantwortlich, die sich aus der BULA oder Ihrem Kauf oder Ihrer Nutzung der Software oder der Supportleistungen ergeben können. Wenn Sie verpflichtet sind, Steuern in Bezug auf die uns geschuldeten Gebühren zu zahlen oder einzubehalten, müssen Sie diese auf die zu leistenden Zahlungen berechnen, damit wir die geschuldeten Zahlungen in voller Höhe ohne Abzug solcher Steuern erhalten. Soweit erforderlich, werden Sie sich zunächst mit uns abstimmen, damit ein ermäßigter Steuersatz gemäß dem anwendbaren Einkommensteuerabkommen vor jeder Zahlung an uns ermöglicht werden kann. Wenn dies erforderlich ist, müssen Sie uns auch unverzüglich die von der zuständigen Regierungsbehörde ausgestellten Quittungen vorlegen und mit uns zusammenarbeiten, wenn andere Angaben in Verbindung mit der Erlangung einer Gutschrift in unserem Land für solche Quellensteuern erforderlich sind. Ungeachtet des Vorstehenden können in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften Umsatz-, Waren- und Dienstleistungssteuern (GST) oder Mehrwertsteuern (VAT) erhoben werden. Sie bestätigen, dass wir uns auf den Namen und die Adresse des Rechnungsempfängers, die Sie bei der Bestellung oder Bezahlung der Softwarelizenz und der Supportleistungen angegeben haben („Rechnungsadresse“), als Ort der Lieferung für Umsatz- und Einkommenssteuerzwecke berufen können. Wo wir Dienstleistungen gemäß Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG erbringen, bestätigen Sie, dass wir uns für Steuerzwecke darauf verlassen können, dass es sich beim Rechnungsnamen und der Rechnungsanschrift, die Sie angegeben haben, um den Ort der Dienstleistung handelt. Sie haben uns den Betrag, den wir für solche Steuern oder Abgaben aufgrund unserer Transaktionen gezahlt haben oder der uns aufgrund dessen unmittelbar entstanden ist, zu erstatten, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir solche rückzahlbaren Steuern über einen der Zahlungswege geltend machen können, den Sie benutzt haben, um die entsprechenden Gebühren zu bezahlen.
40. ABLAUF, WEITERVERKAUF UND KÜNDIGUNG DER LIZENZEN
40.1. Zusätzlich zu allen anderen hierin festgelegten Kündigungsbestimmungen verlieren Sie alle Rechte an der Software unter dieser EULA, wenn Sie: (a) eine Abonnementlizenz besitzen und Ihre Abonnementlizenz(en) bei Ablauf nicht verlängert haben; oder (b) die vollständig vergütete unbefristete Lizenz gemäß der obigen Abtretungs- und Übertragungsbestimmung („Übertragung“) übertragen und keine weiteren Abonnement- oder unbefristeten Lizenzen besitzen. Sie verlieren auch alle Rechte an der Software unter einer unbefristeten Lizenz nach dieser BULA, wenn wir Ihnen anbieten, Ihre unbefristete Lizenz in eine Abonnementlizenz umzuwandeln, und Sie dies annehmen („Umwandlung“). Bei einer solchen Umwandlung müssen Sie alle Kopien der Software, die Sie unter Ihrer unbefristeten Lizenz erworben haben, deinstallieren und vernichten und uns schriftlich bestätigen, dass Sie dies getan haben.
40.2. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Ihre Lizenz für die Software mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an Sie zu kündigen („Kündigung“), wenn Sie gegen diese BULA verstoßen und dieser Verstoß: (a) ein wesentlicher Verstoß ist; (b) nicht behoben werden kann; oder (c) behoben werden kann, aber dreißig (30) Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von uns über den Verstoß nicht behoben wird.
40.3. Nach Ablauf, Übertragung oder Beendigung müssen Sie unverzüglich: (a) alle Kopien der Software, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, deinstallieren und dürfen diese nicht mehr verwenden; (b) alle von uns erhaltenen Dokumentationen und sonstigen Materialien zurückgeben oder vernichten; und (c) uns schriftlich bestätigen, dass Sie Ihre Verpflichtungen nach Ablauf, Weiterverkauf oder Beendigung gemäß (a) und (b) oben erfüllt haben. Sofern hierin nicht anders geregelt, bestehen die Bestimmungen dieser BULA, die ihrem Wesensgehalt nach fortbestehen sollten nach Ablauf, Übertragung oder Beendigung dieser Vereinbarung fort.
41. UNABHÄNGIGE PARTEIEN
Diese BULA begründet keine Beauftragung, Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Franchise oder eine andere Form der rechtlichen Verbindung. Keine der Parteien hat das Recht, die Vollmacht oder die Befugnis, im Namen der anderen Partei Ausgaben, Haftungen oder Verpflichtungen, ausdrücklich oder stillschweigend, zu übernehmen, zu schaffen oder einzugehen.
42. ABHILFE
Ohne auf die Rechtsmittel gemäß dieser BULA zu verzichten, können wir bei jedem zuständigen Gericht einstweilige oder vorläufige Rechtsmittel und Abhilfen beantragen, wenn dies notwendig ist, um einen nicht wiederherzustellenden Schaden zu vermeiden, den Status quo zu bewahren oder den Gegenstand der Streitigkeit zu bewahren und zu schützen. Unsere Rechtsmittel unter dieser BULA sind kumulativ.
TEIL II: BESONDERE BEDINGUNGEN
A. SOFTWARE-SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR:
- CorelDRAW Graphic Suite/ CorelDRAW Standard/ CorelDRAW Technical Suite
- Painter/ PaintShop Pro/ ParticleShop/ AfterShot Pro
- Foto und Video - Alles in einem
- WordPerfect Office Standard/Professional
- CorelDRAW.APP
- Corel PDF Fusion
- VideoStudio
- WinDVD
- Roxio Creator Palladium/ Roxio Creator/ Roxio Toast
1. GELTUNG
Die besonderen Bedingungen in diesem Abschnitt A gelten für alle Versionen der Software, die wir unter den oben genannten Markennamen auf Plattformen und/oder Betriebssystemen zur Verfügung stellen.
2. DEFINITIONEN
Die folgenden Definitionen gelten ausschließlich für die Zwecke der besonderen Bedingungen in diesem Abschnitt A dieser BULA:
2.1. „Lizenz“ bezeichnet eine unbefristete oder Abonnementlizenz;
2.2. „Lizenzzertifikat“ hat die in den allgemeinen Bedingungen dieser BULA definierte Bedeutung;
2.3. „Endgerät“ bezeichnet jedes physische oder virtuelle Gerät, das sich unter Ihrer Kontrolle oder in Ihrem Besitz befindet und auf dem die Software ausgeführt werden kann und auf dem Sie eine oder mehrere Betriebssystemumgebungen direkt steuern;
2.4. „Je Endgerät“ bedeutet, dass jede lizenzierte Kopie der Software auf einem einzigen Endgerät installiert oder von dort aus aufgerufen werden darf;
2.5. „Anmeldedaten“ sind die Zugangs- und Nutzungsrechte, die Sie für die Nutzer erstellen, um auf die Software und die Dokumentation gemäß dieser BULA zuzugreifen und sie zu nutzen, und die personenbezogenen Daten enthalten können; und
2.6. „Virtualisierungsumgebung“ bezeichnet eine Hardware-Partition, einen Blade-Server oder einen Terminal-Server innerhalb eines internen Netzwerks oder eines virtuellen privaten Netzwerks zur Herstellung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Verbindungen mit und zwischen Ihrem Endgerät oder einem Remote- oder Cloud-Server (der sich in Ihrem Besitz oder dem eines Dritten befindet).
3. LIZENZRECHTE
3.1. Unter der Voraussetzung, dass Sie die Bedingungen dieser BULA akzeptieren und einhalten und die entsprechenden Gebühren für die Lizenzen gemäß den Lizenzbestimmungen entrichten, gewähren wir Ihnen hiermit ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares (außer wie in den Allgemeinen Bedingungen dargelegt), widerrufliches Recht, die Software auf unterstützten Umgebungen, wie in der Dokumentation beschrieben, für die Dauer Ihrer unbefristeten Lizenz oder Abonnementlizenz in Übereinstimmung mit den allgemeinen und besonderen Bedingungen dieser BULA zu nutzen.
3.2. Für die Zwecke der vorstehenden Lizenzierung bezeichnet der Begriff „Unterstützte Umgebungen“ die von uns in Bezug auf die Software unterstützten Umgebungen, die derzeit in der der Software beiliegenden Dokumentation und/oder im Produktabschnitt für jede in diesem Abschnitt A aufgeführte Software auf der folgenden Website https://www.corel.com/ oder einer Nachfolger-Website aufgeführt sind.
3.3. Im Rahmen der vorstehenden Lizenzierung erhalten Sie ein Nutzungsrecht (Lizenz) an der Software, aber keine dinglichen Rechte an der Software selbst. Die Software kann digitale Bilder, Fotos, Clip-Arts, Schriftarten, Tondateien oder andere urheberrechtlich geschützte Werke („Bild- und Tonmaterial“) enthalten. Die für die Software geltenden Verantwortlichkeiten und Einschränkungen gelten auch für dieses Bild- und Tonmaterial. Wir behalten uns alle Rechte vor, die Ihnen in dieser BULA nicht ausdrücklich gewährt werden.
4. LIZENZBESTIMMUNGEN
Wenn Sie eine Lizenz von uns oder einem von uns autorisierten Wiederverkäufer erwerben, wird in Ihrem Lizenzzertifikat die Anzahl der zulässigen Lizenzen und Endgeräte angegeben, die für Ihre Nutzung der Software unter den besonderen Bedingungen dieser BULA gelten. Die Gebühren für die Lizenzen werden je Endgerät berechnet.
5. VIRTUALISIERUNGSUMGEBUNG [NICHT ANWENDBAR AUF MOTION STUDIO 3D/ WINDVD / ROXIO CREATOR/ ROXIO TOAST/ ROXIO SECURE BURN]
5.1. Vorbehaltlich der in diesem Abschnitt dargelegten Bedingungen dürfen Sie die Software auf einer Virtualisierungsumgebung installieren, um die Software auszuführen, zu nutzen oder auf sie zuzugreifen und um Nutzern den Fernzugriff auf die Software und deren Nutzung über von Ihrem Unternehmen bereitgestellte Endgeräte zu ermöglichen. Ihr Recht, die Software auf die vorgenannte Weise zu installieren, hängt auch von der Fähigkeit der Software ab, mit/auf der gewünschten Virtualisierungsumgebung zu interoperieren und zu funktionieren.
5.2. Die Nutzung der Software durch Nutzer über eine solche Virtualisierungsumgebung ist nur bis zur maximalen Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen gestattet. Sie müssen eine (1) Abonnementlizenz für jedes Endgerät erwerben, das die Software über eine Virtualisierungsumgebung verwendet, ausführt oder darauf zugreift, und eine (1) Abonnementlizenz für jedes Endgerät, auf dem die Software installiert ist. Wenn Sie nur unbefristete Lizenzen von uns erworben haben, aber die Software über eine Virtualisierungsumgebung nutzen, ausführen oder darauf zugreifen möchten, müssen Sie zuerst von uns Support-Dienste (wie weiter unten unter Wartung und Support beschrieben) für alle Ihre unbefristeten Lizenzen erwerben. Nach dem Erwerb müssen Sie außerdem sowohl jedem Endgerät, das die Software über eine Virtualisierungsumgebung verwendet, ausführt oder darauf zugreift, je eine (1) unbefristete Lizenz als auch jedem Endgerät, auf dem die Software installiert ist, je eine (1) unbefristete Lizenz zuordnen.
5.3. Die Installation auf einer Virtualisierungsumgebung in einer der eingeschränkten Rechtsordnungen (wie unten definiert) ist nicht gestattet. Die Nutzung der Software in einer Virtualisierungsumgebung, für die die Software nicht entwickelt wurde, erfolgt auf Ihr eigenes Risiko, und wir und unsere Lizenzgeber sind in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für eine solche Nutzung oder daraus entstehende Schäden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Dokumentation und alle anderen Mitteilungen von uns zu prüfen und die Eignung der Software für die von Ihnen verwendete Virtualisierungsumgebung zu sicherzustellen.
6. NUTZERZUORDNUNGEN
6.1. Ein Nutzer muss die Anmeldedaten verwenden, die Sie ihm zugewiesen haben, um auf die Software und die Dokumentation über eine Virtualisierungsumgebung zuzugreifen und diese auszuführen und zu nutzen. Sie sind jederzeit dafür verantwortlich, die Anmeldedaten und alle Endgeräte, die der Nutzer für die Virtualisierungsumgebung verwendet, zu erstellen, zu pflegen und vor unbefugter Nutzung zu schützen.
6.2. Sie sind auch selbst für die Erstellung von Sicherungsdateien aller Daten verantwortlich, auf die über eine Virtualisierungsumgebung zugegriffen wird oder die über diese verwendet werden, und Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass wir nicht für Schäden im Zusammenhang mit verlorenen, beschädigten oder zerstörten Daten haften.
6.3. Sie stellen sicher, dass Nutzer weder von zwei oder mehr Geräten aus noch auf zwei oder mehr Endgeräten gleichzeitig auf die Software zugreifen, sie ausführen und/oder nutzen können. Sollten Sie oder einer Ihrer Nutzer auf die Software von zwei oder mehreren Endgeräten gleichzeitig zugreifen, sie ausführen oder nutzen, kann die Software den Zugriff von allen Endgeräten deaktivieren.
6.4. Sie dürfen nicht zulassen, dass Anmeldedaten von mehr als einem einzelnen Nutzer verwendet oder ihm zugewiesen werden. Sie sind berechtigt, die Nutzungsberechtigung insgesamt an einen anderen Nutzer weiterzugeben; in diesem Fall hat der vorherige Nutzer kein Recht mehr, auf die Software und/oder die Dokumentation zuzugreifen oder sie zu nutzen. Wenn Sie mehrere Lizenzen für die Nutzung durch Sie und/oder Ihre Nutzer erworben haben, dürfen Sie unbeschadet der zwingend anwendbaren lokalen Urheberrechtsgesetze eine Nutzungsberechtigung im Rahmen einer Lizenz von einem Nutzer an einen anderen Nutzer weitergeben, sofern
- das ursprüngliche Nutzungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Nutzer beendet wurde; oder
- das ursprüngliche Nutzungsverhältnis mit Ihnen an eine Abteilung ohne Lizenz innerhalb Ihres Unternehmens übertragen wurde.
6.5. Wir können Ihren Zugang und den Ihrer Nutzer zur Software und Dokumentation aussetzen, wenn wir nach unserem Ermessen der Meinung sind, dass (a) ein Risiko für die Sicherheit oder die Privatsphäre eines Kontos (oder für die Sicherheit oder die Privatsphäre des Kontos eines anderen Kunden) besteht; (b) eine Bedrohung für die Sicherheit oder Integrität unseres Netzwerks oder der Software besteht; oder (c) eine solche Aussetzung notwendig ist, um die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von uns, unseren Nutzern oder der Öffentlichkeit zu schützen, oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
7. AKADEMISCHE VERSION
7.1. Wenn Sie über eine Lizenz zur Nutzung einer Version der Software verfügen, die in der Begleitdokumentation, in der Verpackung und/oder auf der Kauf- oder Downloadseite der im Staat, in dem Sie ansässig sind, verfügbaren Website als akademische, Heim- und Studenten-, Studenten- und Lehrer- oder Bildungsversion gekennzeichnet ist („akademische Version“) und Sie ein Geschäftskunde sind, der eine qualifizierte Einrichtung ist, dürfen Sie die akademische Version in Übereinstimmung mit den in Ihrem Lizenzzertifikat angegebenen Lizenzbestimmungen installieren und herunterladen. Eine „qualifizierte Einrichtung“ ist eine öffentliche oder private eingetragene Organisation, die sich an einer einzigen Adresse befindet und deren Hauptzweck darin besteht, Unterricht zu erteilen, einschließlich Dienstleistungen, die in Verbindung mit diesem Zweck erbracht werden, und die von uns als qualifizierte Einrichtung anerkannt wird. Bei der Einrichtung muss es sich um eine Vorschule, eine Grundschule, eine weiterführende Schule, eine Berufsschule, eine Fernschule, ein Junior College, ein College, eine Hochschule, eine Fachhochschule, eine Universität oder ein wissenschaftliches oder technisches Institut handeln, das von Verbänden akkreditiert ist, die von ihrem jeweiligen Ministerium oder Bildungsministerium anerkannt sind. Zu den qualifizierten Einrichtungen gehören Einrichtungen, die entweder als Aufsichtsbehörde oder als Organisation einer Einrichtung fungieren, die die oben genannten Qualifikationen erfüllen, wie z. B. Bildungsministerien, Schulämter, lokale Bildungsbehörden und Schulbezirksverwaltungen, oder Krankenhäuser, die sich vollständig im Besitz einer Bildungseinrichtung befinden oder dieser angeschlossen sind. Kontaktieren Sie uns über unsere Webseite für akademische Software (www.corel.com/education/) oder Ihren örtlichen Händler, um zu erfahren, ob Sie eine qualifizierte Einrichtung sind, und um mehr über unsere akademischen Programme und Produkte zu erfahren. Bei Zweifeln, ob sie eine qualifizierte Einrichtung sind, ist unsere Einschätzung ausschlaggebend.
7.2. Für eine für eine akademische Version qualifizierte Einrichtung ist im Staat, in dem sich die qualifizierte Einrichtung befindet, möglicherweise eine Standortlizenz verfügbar. Unter „Standortlizenz“ verstehen wir eine Abonnementlizenz, die Sie berechtigt, einer unbestimmten Anzahl von akademischen Nutzern den Zugriff auf und die Nutzung der Software über Ihre Virtualisierungsumgebung zu gestatten, und zwar auf und von mehreren Geräten zu verschiedenen Zeitpunkten und von jedem Ort aus. Im Rahmen einer Standortlizenz dürfen Sie außerdem jedem akademischen Nutzer gestatten, eine Kopie der akademischen Version auf höchstens einem Gerät zu installieren, vorausgesetzt, dass eine solche Installation nicht in einer der eingeschränkten Rechtsordnungen erfolgt. Sie stellen sicher, dass kein akademischer Nutzer von zwei oder mehr Geräten gleichzeitig auf die Software zugreift, sie ausführt und/oder nutzt. Sollten Sie oder einer Ihrer akademischen Nutzer über zwei oder mehr Geräte gleichzeitig auf die Software zugreifen, diese ausführen oder nutzen, kann die Software den Zugriff von allen Geräten aus sperren. Für die Zwecke der vorstehenden Bestimmungen ist ein „akademischer Nutzer“ ein Nutzer, der ein Student ist, der beim qualifizierten Institut eingeschrieben ist, oder ein Mitarbeiter, ein Fakultätsmitglied, ein Ausbilder, ein Lehrer oder ein Direktor, der vom qualifizierten Instituts beschäftigt, angeleitet oder beaufsichtigt wird.
7.3. Akademische Versionen der Software dürfen nicht für kommerzielle oder andere gewinnorientierte Zwecke verwendet werden. Sie sind nur berechtigt, eine akademische Version der Software zu verwenden, wenn Ihre Nutzer Fakultätsmitglieder, Mitarbeiter oder Studierende sind, die einen Abschluss, ein Diplom oder eine Zertifizierung anstreben, und wenn Sie als Geschäftskunde eine qualifizierte Einrichtung sind. Eine akademische Version kann Arbeitsprodukte und andere Daten umfassen, die bestimmte Hinweise und Einschränkungen enthalten können, die die Daten außerhalb des Bildungsbereichs unbrauchbar machen („Arbeitsprodukt“). Wenn Sie oder ein Nutzer Daten, die Sie oder einer Ihrer Nutzer mit akademischen Versionen der Software erstellt haben, mit einem Arbeitsprodukt kombinieren oder verknüpfen, können diese Daten ebenfalls von diesen Hinweisen und Einschränkungen betroffen sein. Die Gebühren für eine Standortlizenz können von Land zu Land variieren und auf der Grundlage verschiedener Bandbreiten für die Anzahl der akademischen Nutzer oder der Anzahl der Vollzeitmitarbeiter eines qualifizierten Instituts berechnet werden.
8. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, DIE AUSSERHALB DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMES ERWORBEN WIRD
8.1. Wenn Sie sich in einem Staat außerhalb des EWR befinden und eine Lizenz zur Nutzung der Software erwerben möchten, müssen Sie die Software rechtmäßig von unseren autorisierten Händlern oder von unserem autorisierten Laden, eStore oder unserer Website in dem Land erwerben, in dem Sie die Software nutzen möchten. Andernfalls sind Sie nicht berechtigt, die Software zu nutzen.
8.2. Wenn Sie sich in Kambodscha, China, Indien, Indonesien, Hongkong, Südkorea, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Taiwan, Thailand oder Vietnam („eingeschränkte Rechtsordnungen“) befinden, dürfen Sie die Software nur von unserem autorisierten Geschäft, eStore oder einer Website erwerben, die auf unserer aktuellen Liste der autorisierten Verkäufer aufgeführt ist, die Sie hier finden können:
Indien – https://www.corelindia.co.in/channel-partners_corel
China – https://www.coreldraw.com/cn/resellers/
Alle anderen – https://www.corel.com/de/partner-locator/
9. WARTUNG UND SUPPORT
Wenn Sie eine unbefristete Lizenz erwerben, müssen Sie zusätzlich für eine feste Laufzeit Wartungs- und Supportleistungen von uns oder unseren autorisierten Vertriebspartnern erwerben („Wartungsleistungen“). Sie werden die Option haben, die feste Laufzeit um eine gleich lange oder längere Laufzeit zu verlängern, um weiterhin Wartungsleistungen für Ihre unbefristete Lizenz zu erhalten. Solche Wartungsleistungen sind ausschließlich im Rahmen unseres Wartungsprogramms „CorelSur“ erhältlich, dessen aktuelle Bedingungen hier https://www.corel.com/en/corelsure-maintenance-terms-and-conditions/ oder auf einer Nachfolger-Website verfügbar sind und hiermit durch diesen Verweis einbezogen werden („CorelSure-Bedingungen“). Wenn Sie eine oder mehrere Abonnementlizenzen für die Software erwerben, dann: (a) umfasst ein solcher Erwerb automatisch Wartungsleistungen, die Sie von uns gemäß den CorelSure-Bedingungen erhalten, und (b) müssen Sie solche Leistungen nicht separat erwerben. Für die Zwecke dieses Abschnitts A und der vorstehenden Wartungs- und Support-Bestimmungen bezieht sich der Verweis auf „Supportvereinbarung“ und "Supportleistungen" in den allgemeinen Bedingungen dieser BULA auf die CorelSure-Bedingungen bzw. die Wartungsleistungen.
10. AUSLAUFENDE SOFTWARE
Wir sind berechtigt, jede in diesem Abschnitt A aufgeführte Software durch schriftliche Mitteilung ganz oder teilweise einzustellen („auslaufende Software“ Wenn Sie im Voraus eine Gebühr für eine Abonnementlizenz oder Wartungsleistungen für Software bezahlt haben, die wir vor dem Ablauf Ihrer aktuellen Abonnementlizenz oder der Laufzeit der Wartungsleistungen einstellen, werden wir wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihnen einen Wechsel zu einer im Wesentlichen ähnlichen Software zu ermöglichen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den CorelSure-Bedingungen werden Abonnementlizenzen oder Wartungsleistungen für die auslaufende Software nicht verlängert. Wenn Sie eine unbefristete Lizenz für die auslaufende Software erworben haben, können Sie vorbehaltlich der Bedingungen dieser BULA die zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der auslaufenden Software auf unbestimmte Zeit weiter nutzen. Für eine unbefristete Lizenz sind wir ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den allgemeinen Bedingungen dieser BULA nicht verpflichtet, nach dem Auslaufen Supportleistungen zu erbringen.
11. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR NUTZER VON CLIPART, FOTOS, VIDEOINHALTEN, AUDIO-CLIPS, SCHRIFTARTEN UND BEISPIELINHALTEN
Unsere Software kann Cliparts, Lichtbilder, Videoinhalte, Audioclips (zusammenfassend als „Bild- und Tonmaterial“ bezeichnet), Softwaredateien, die Schriftdesigns wiedergeben, wenn sie in Verbindung mit geeigneter Hardware und Software verwendet werden (z. B. nur, ohne Einschränkung, .ttf- oder .otf-Dateien), die als „Schriftsoftware“ bezeichnet werden, und die von der Schriftsoftware erzeugte grafische Darstellung (als „Schriftausgabe“ bezeichnet) sowie Beispielinhalte wie Formulare, Vorlagen, „Tubes“, „Creatures“ oder ähnliches (zusammen als „Beispielinhalte“ bezeichnet), die uns gehören, Open-Source-Technologie sind und/oder von Dritten lizenziert sind. Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen in diesem Absatz oder der für den jeweiligen Inhalt geltenden Bestimmungen dürfen Sie als Nutzer unserer Software die Bilder oder Clips, die Schriftausgabe oder die Beispielinhalte wie folgt verwenden, verändern und veröffentlichen: Sie dürfen (i) alle Bilder oder Clips, Schriftausgaben oder Beispielinhalte in Ihr eigenes Originalwerk integrieren und Ihr Werk in beliebigen Medien veröffentlichen, anzeigen und verbreiten und Sie dürfen (ii) eine (1) Kopie der Bilder oder Clips, der Schriftsoftware oder des Beispielinhalts für Sicherungs- oder Archivierungszwecke anfertigen. ES IST IHNEN NICHT GESTATTET, (i) die Bilder oder Clips oder die Schriftensoftware weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder anderweitig zur Nutzung oder Verteilung separat oder losgelöst von einem Produkt oder einer Webseite zur Verfügung zu stellen (beispielsweise dürfen die Bilder oder Clips oder die Schriftausgabe von Ihnen als Teil eines Webseitendesigns genutzt werden, jedoch nicht separat zum Herunterladen zur Verfügung gestellt werden (die Nutzung der Schrift-Software als Web-Font, unter Verwendung der CSS3@font-face-specification oder Ähnlichem ist ausdrücklich untersagt) oder in einem Format, das für die dauerhafte Speicherung oder Wiederverwendung durch andere konzipiert oder vorgesehen ist); (ii) die Bilder oder Clips oder die Schriften-Software Dritten zur Verfügung zu stellen oder die Verwendung der Bilder oder Clips oder der Schriften-Software oder des Schriften-Outputs durch Dritte separat oder als Teil eines anderen Produkts zu gestatten, jedoch unter der Voraussetzung, dass Dritten Kopien der Bilder oder Clips oder des Schriften-Outputs (auch in digitalen Dateien) als Teil eines Arbeitsprodukts zur Verfügung gestellt werden können; (iii) die Bilder oder Clips, die Schriftsoftware, die Schriftausgabe oder den Beispielinhalt für andere Zwecke zu verwenden, die gesetzlich verboten sind; (iv) Bilder oder Clips, die identifizierbare Personen oder Organisationen enthalten, für kommerzielle Zwecke zu verwenden, insbesondere in einer Weise, die deren Verbindung mit einem Produkt oder einer Dienstleistung oder deren Befürwortung nahelegt; (v) die Bilder oder Clips oder die Schriftsoftware oder die Schriftausgabe oder Kopien davon an eine andere Person oder juristische Person zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder zu verleihen; (vi) die Schriftsoftware in irgendeiner Weise zu verändern; oder (vii) Bilder oder Clips, die Schriftsoftware oder die Schriftausgabe oder Beispielinhalte zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich durch diesen BULA gestattet ist.
Außer wenn dies in diesem Dokument anderweitig geregelt ist, darf Open-Source Schriftsoftware gemäß den Vorgaben der entsprechenden Open-Source-Lizenzen verwendet und/oder weiterverteilt werden.
12. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR NUTZERNUTZER VON WINDVD, ROXIO CREATOR UND VIDEOSTUDIO
Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Nutzung der Software auf eine Art und Weise, die mit den Standards MPEG-2 oder MPEG-4 übereinstimmt, ohne Vorliegen einer Lizenz unter anwendbaren Patenten im MPEG-2-Patent-Portfolio oder MPEG-4-Patent-Portfolio ausdrücklich verboten ist. (https://www.mpegla.com/main/default.aspx), 6312 S. Fiddlers Green Circle, Suite 400E, Greenwood Village, Colorado, 80111, USA. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Software gegebenenfalls im Rahmen der VC-1-Patent-Portfolio-Lizenz für interne Geschäftszwecke lizenziert ist, um (1) Videos gemäß dem VC-1-Standard („VC-1-Video“) zu verschlüsseln und/oder (2) VC-1-Videos zu entschlüsseln, die von einem Endverbraucher bei der Ausübung persönlicher und nicht gewerblicher Tätigkeiten und/oder einem Geschäftsbenutzer für interne Geschäftszwecke verschlüsselt wurden und/oder von einem Videoanbieter bezogen wurden, der über eine Lizenz für die Bereitstellung von VC-1-Videos verfügt. Es werden, weder ausdrücklich noch stillschweigend, keine Lizenzen für andere Zwecke gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie bei MPEG LA, L.L.C. (https://www.mpegla.com/main/default.aspx). Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Software gegebenenfalls im Rahmen der AVC-Patent-Portfolio-Lizenz für interne Geschäftszwecke lizenziert ist, um (a) Videos gemäß dem AVC-Standard („AVC-Video“) zu verschlüsseln und/oder (b) AVC-Videos zu entschlüsseln, die von einem Endverbraucher bei der Ausübung persönlicher und nicht gewerblicher Tätigkeiten und/oder einem Geschäftsbenutzer für interne Geschäftszwecke verschlüsselt wurden und/oder von einem Videoanbieter bezogen wurden, der über eine Lizenz für die Bereitstellung von AVC-Videos verfügt. Es werden, weder ausdrücklich noch stillschweigend, keine Lizenzen für andere Zwecke gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie bei MPEG LA, L.L.C.
(http://www.mpegla.com/main/default.aspx). Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Software gegebenenfalls im Rahmen der MP3-Lizenz lizenziert ist. Die Bereitstellung dieser Software stellt keine Lizenzübertragung dar und impliziert keinerlei Recht zur Verteilung MP3- oder MP3PRO-kodierter Daten über gewinnorientierte Rundfunksysteme, Streaming-Anwendungen, Content-Distributionssysteme oder auf physischen Medien. Für diese Art der Verwendung muss eine separate Lizenz erworben werden. Weitere Informationen finden Sie auf der MP3 Licensing-Website (http://mp3licensing.com). Wenn Sie die Software als Einzelprodukt erworben haben, hat Corel die Gebühren für obige Lizenzen übernommen.
13. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DEN ROXIO CREATOR
13.1. Diese Software KANN Material und Technologien von Dritten enthalten. Die Nutzung der Software unterliegt daher folgenden zusätzlichen Hinweisen, Beschränkungen, Anforderungen, Einschränkungen, Ausschlüssen und Haftungsbeschränkungen:
MP3- und MP3Pro-Codecs. Sofern die Software MP3- oder MP3Pro-Codecs oder -Technologie enthält, gilt: Die Bereitstellung der Software beinhaltet weder die Übertragung einer Lizenz noch das Recht, den mit der Software hergestellten Inhalt in gewinnbringenden Funksystemen (terrestrisch, Satelliten, Kabel und/oder sonstige Netzwerke), das Streamen von Anwendungen (über das Internet, über Intranets und/oder anderen Netzwerken) in anderen Vertriebssystemen (Pay-Audio oder Audio-on-Demand-Anwendungen und dergleichen) oder auf Datenträgern (Compact Discs, DVDs, Halbleiterchips, Festplatten, Speicherkarten und dergleichen) zu vertreiben. Für eine diesbezügliche Verwendung der Software kann eine separate Lizenz erforderlich sein. Weitere Einzelheiten finden Sie unter: http://mp3licensing.com.
Windows Media Format SDK. Inhaltsanbieter verwenden unter Umständen die mit der Software vertriebenen Lösungen für das Digital Rights Management für Windows-Medien („WM-DRM“), um die Integrität ihrer Inhalte („Sichere Inhalte“) zu gewährleisten und auf diese Weise ihr geistiges Eigentum einschließlich der Urheberrechte an diesen Inhalten zu schützen. Teile der Software und andere Anwendungen von Drittanbietern verwenden möglicherweise WM-DRM, um sichere Inhalte abzuspielen („WM-DRM-Software“). Wenn die Sicherheit der WM-DRM-Software verletzt wurde, können die Eigentümer der sicheren Inhalte („Secure Content Owner“) verlangen, dass Microsoft die Berechtigung der WM-DRM-Software zum Kopieren, Anzeigen und/oder Wiedergeben von sicheren Inhalten widerruft. Dieser Widerruf beeinträchtigt nicht die Wiedergabe von ungeschützten Inhalten durch die WM-DRM-Software. Jedes Mal, wenn Sie eine Lizenz für sichere Inhalte aus dem Internet herunterladen, wird eine Liste wiederrufener WM-DRM-Software an Ihren Computer gesendet. Microsoft kann im Auftrag der Eigentümer sicherer Inhalte zusammen mit einer solchen Lizenz auch Rückruflisten auf Ihren Computer laden. Eigentümer von sicheren Inhalten können auch von Ihnen verlangen, dass Sie vor dem Zugriff auf deren Inhalte einige der WM-DRM-Komponenten aktualisieren („WM-DRM-Upgrades“), die mit der Software vertrieben werden. Wenn Sie versuchen, solche Inhalte abzuspielen, meldet die WM-DRM-Software von Microsoft, dass ein WM-DRM-Upgrade erforderlich ist und fordert Sie auf, dem Upgrade zuzustimmen, bevor es heruntergeladen wird. WM-DRM-Software von anderen Herstellern als Microsoft kann auf die gleiche Weise vorgehen. Wenn Sie das Upgrade ablehnen, können Sie nicht auf die Inhalte zugreifen, für die das WM-DRM-Upgrade erforderlich ist; Sie können jedoch nach wie vor auf ungeschützte Inhalte sowie sichere Inhalte, für die kein Upgrade erforderlich ist, zugreifen. WM-DRM-Funktionen, die auf das Internet zugreifen, zum Beispiel das Erwerben einer neuen Lizenz und/oder das Ausführen erforderlicher WM-DRM-Upgrades, können deaktiviert werden. Wenn Sie diese Funktionen deaktiviert haben, können Sie immer noch sichere Inhalte wiedergeben, für die Sie eine gültige Lizenz haben, die bereits auf Ihrem Computer gespeichert wurde.
MPEG-2. Die Software kann unter der von MPEG LA angebotenen MPEG-2-Portfolio-Lizenz vergeben werden. Jede Verwendung dieses Produkts außer des persönlichen Gebrauchs durch den Verbraucher, die dem MPEG-2-Standard für die Verschlüsselung von Videodaten für verpackte Medien nicht entspricht, ist ohne Lizenz im Rahmen gültiger Patente im MPEG-2 Patentportfolio ausdrücklich verboten. Eine solche Lizenz ist erhältlich bei MPEG LA, 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA.
MPEG-4. Die Software kann unter der von MPEG LA angebotenen MPEG-4-Portfolio-Lizenz vergeben werden. JEDE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS DURCH DEN VRBRAUCHER, DIE DEM MPEG-4 VISUAL STANDARD NICHT ENTSPRICHT, IST VERBOTEN, ES SEI DENN, DIESES PRODUKT WIRD ZU PERSÖNLICHEN ZWECKEN UND IM NICHT-KOMMERZIELLEN BEREICH VERWENDET.
Verwendung von Clipart, Fotoobjekten und Fotografien. Unter Einhaltung der nachfolgend genannten Beschränkungen sind Sie berechtigt, Clipart und Fotografien in Lizenz von Dritten („Bilder“) in Ihre eigene Arbeit zu integrieren und Ihre Arbeit über beliebige Medien zu veröffentlichen, darzustellen und zu vertreiben. Sie sind jedoch nicht berechtigt, die Bilder einzeln oder separat von einem Produkt oder einer Webseite weiterzuverkaufen, Unterlizenzen dafür zu vergeben oder anderweitig zur Weiterverwendung oder Weiterverteilung verfügbar zu machen. Zum Beispiel dürfen die Bilder als Teil eines Webseitendesigns verwendet werden, jedoch nicht separat oder in einem zur dauerhaften Archivierung oder zur Wiederverwendung durch andere erstellten oder gedachten Format zum Download bereitgestellt werden. Gleichermaßen dürfen Kunden Kopien der Bilder (auch Dateien) als wichtigen Teil eines Arbeitsprodukts erhalten, jedoch nicht separat oder als Teil eines anderen Produkts. Unter Berücksichtigung der unten stehenden Beschränkungen sind Sie auch berechtigt, eine (1) Kopie der Bilder für Sicherungs- oder Archivierungszwecke anzufertigen. Es ist Ihnen untersagt, die Bilder zur Erstellung anstößiger, obszöner, verleumderischer oder anderweitig gesetzeswidriger Arbeiten zu verwenden oder die Bilder für gesetzwidrige Ziele einzusetzen. Die Nutzung oder Gestattung der Nutzung der Bilder oder von Teilen daraus als Handelsmarke oder Dienstleistungsmarke ist nicht gestattet, und Sie können keinerlei Eigentumsrechte an den Bildern oder Teilen daraus geltend machen. Sie dürfen die Bilder nicht in elektronischem Format, online oder in Multimediaanwendungen verwenden, es sei denn, sie werden zu reinen Anzeigezwecken übernommen und das Speichern oder Herunterladen aus welchem Grund auch immer wird untersagt. Sie sind nicht berechtigt, die Bilder oder Kopien davon an andere natürliche oder juristische Personen zu vermieten, zu verleihen, in Unterlizenz zu vergeben oder zu verleihen. Sie sind jedoch berechtigt, Ihre Lizenz zur Verwendung der Bilder an eine andere natürliche oder juristische Person zu übertragen, vorausgesetzt, dass (i) Sie die Bilder und diese Lizenz einschließlich aller Kopien (außer Kopien, die gemäß diesem Vertrag in Ihre Arbeiten integriert sind) an diese Person übergeben, (ii) Sie keine Exemplare, auch keine auf einem Computer oder anderem Speichergerät vorhandenen Kopien, behalten und (iii) der Empfänger diesem Lizenzvertrag zustimmt. Die Bilder dürfen ausschließlich wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwendet werden. Bilder identifizierbarer Personen, Produkte oder Einheiten dürfen nicht so eingesetzt werden, dass der Eindruck einer Verbindung mit oder der Unterstützung von einem Produkt oder einer Dienstleistung entsteht, es sei denn, Sie versehen das Bild mit einer deutlichen Erklärung, die angibt, dass im Falle einer Person oder eines erkennbaren Produkts diese Person/dieses Produkt nur zu Illustrationszwecken verwendet wurde.
LAME MP 3 Encoder. Diese Software kann die LAME MP3 Encoder-Bibliothek unter der GNU Lesser General Public License verwenden. In diesem Fall finden Sie in Ihrem Produkt-Installationsordner eine Kopie dieser Lizenz. Innerhalb von drei (3) Jahren nach Ihrem Kauf dieser Software können Sie eine Kopie des Quellcodes der LAME MP3 Encoder-Bibliothek von unserer Kundendienstabteilung anfordern. Für den Versand des Codes an Sie wird eine Gebühr erhoben.
Gracenote-Datenbank/-Daten. Diese Software kann Software von Gracenote, Inc. aus Emeryville, Kalifornien („Gracenote“) enthalten. Durch die Software von Gracenote (der „Gracenote-Client“) kann die Software Discs online identifizieren und musikbezogene Daten einschließlich Informationen zu Name, Künstler, Stück und Titel („Gracenote-Daten“) von Online-Servern („Gracenote-Server“) abrufen sowie weitere Funktionen durchführen. Sie dürfen Gracenote-Daten nur mittels der dafür vorgesehenen Endbenutzerfunktionen dieser Anwendungssoftware verwenden.
13.2. Sie verpflichten sich, dass Sie Gracenote-Daten, den Gracenote-Client und die Gracenote-Server nur für Ihre eigenen persönlichen, nicht kommerziellen Zwecke verwenden. Sie verpflichten sich, den Gracenote-Client oder andere Gracenote-Daten nicht anderen Parteien zuzuweisen, zu kopieren, zu übertragen oder zu senden. SIE VERPFLICHTEN SICH, GRACENOTE-DATEN, DEN GRACENOTE-CLIENT ODER DIE GRACENOTE-SERVER NUR WIE HIERIN AUSDRÜCKLICH GENEHMIGT ZU VERWENDEN UND ZU NUTZEN.
13.3. Ihnen ist bekannt, dass Ihre nicht ausschließliche Lizenz zur Verwendung der Gracenote-Daten, des Gracenote-Clients und der Gracenote-Server endet, wenn Sie diese Beschränkungen verletzen. Sie verpflichten sich, bei Beendigung Ihrer Lizenz sämtliche Verwendung der Gracenote-Daten, des Gracenote-Clients und der Gracenote-Server einzustellen. Gracenote behält sich alle Rechte einschließlich aller Eigentumsrechte an Gracenote-Daten, dem Gracenote-Client und den Gracenote-Servern vor. Sie stimmen zu, dass Gracenote, Inc. seine Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung direkt in eigenem Namen gegen Sie durchsetzen darf.
13.4. Der Gracenote-Dienst verwendet aus statistischen Gründen einen eindeutigen Identifikator für die Verfolgung von Anfragen. Dieser nummerische eindeutige Identifikator soll Gracenote erlauben, die Anzahl der Anfragen in anonymisierter Form zu zählen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der Gracenote und lesen Sie die Datenschutzrichtlinien der Gracenote.
13.5. Durch die Nutzung der Software stimmen Sie zu, dass die Gracenote-Software eine Wellenform-Signatur an Gracenote senden darf. Eine Wellenform-Signatur ist eine Zusammenfassung der Schallwellen-Daten in der Musik selbst und hilft dem Gracenote-Dienst, Künstler- und Titelinformationen für digitale Musikdateien zu identifizieren. Eine Wellenform-Signatur enthält keinerlei Informationen über Sie oder über Ihren Computer, und die Berechnung der Wellenform-Signatur sollte keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistung Ihres Computers haben. Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite mit häufig gestellten Fragen und in den Datenschutzrichtlinien für den Gracenote-Dienst.
13.6. Der Gracenote-Client und alle Gracenote-Daten werden „WIE BESEHEN“ an Sie lizenziert. Gracenote gibt keinerlei Garantien oder Gewährleistungen, weder ausdrücklich noch implizit, für die Genauigkeit oder Richtigkeit von Gracenote-Daten von den Gracenote-Servern. Gracenote behält sich das Recht vor, aus jedem beliebigen, für Gracenote ausreichenden Grund Daten von den Gracenote-Servern zu löschen oder Datenkategorien zu ändern. Es wird nicht gewährleistet, dass der Gracenote-Client oder die Gracenote-Server fehlerfrei sind oder ununterbrochen funktionieren. Gracenote ist nicht verpflichtet, Ihnen neue, erweiterte oder zusätzliche Datentypen oder Kategorien bereitzustellen, die Gracenote in Zukunft möglicherweise anbietet, und kann seinen Online-Dienst jederzeit einstellen.
13.7. GRACENOTE SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, INSBESONDERE IMPLIZITE GARANTIEN DER VERWENDBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES RECHTSANSPRUCHS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. GRACENOTE GIBT KEINE GARANTIE FÜR DIE DURCH IHRE VERWENDUNG DES GRACENOTE-CLIENTS ODER DER GRACENOTE-SERVER ERZIELTEN ERGEBNISSE. IN KEINEM FALL HAFTET GRACENOTE FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN ODER FÜR GEWINN- ODER EINNAHMEAUSFÄLLE.
B. SOFTWARE-SPEZIFISCHE BEDINGUNGN FÜR MINDMANAGER
1. GELTUNG
Die besonderen Bedingungen in diesem Abschnitt B gelten für alle Versionen der Software, die wir unter dem Markennamen „MindManager“ auf beliebigen Plattformen und/oder Betriebssystemen zur Verfügung stellen.
2. DEFINITIONEN
Sofern nicht anders angegeben oder aus dem Zusammenhang ersichtlich, haben die folgenden Begriffe nur für die Zwecke dieses Abschnitts B die ihnen nachstehend zugewiesene Bedeutung. Alle nicht definierten Begriffe, die hier in Großbuchstaben erscheinen, haben die Bedeutung, die ihnen in den allgemeinen Bedingungen zugewiesen werden.
2.1. „Administrator“ bezeichnet den von Ihnen benannten IT-Verantwortlichen, der über die technischen Kenntnisse, das Know-how, die Fähigkeiten und die Verantwortung für die Installation, den Betrieb und die Bereitstellung der Software in Übereinstimmung mit der Dokumentation, die Erstellung und Zuweisung von Anmeldedaten und die Kontrolle der Verwendung der Anmeldedaten durch die Nutzer und den Zugriff auf die Software und das SaaS-Angebot verfügt.
2.2. „Alternatives Lizenzierungsmodell“ bedeutet jede andere Gewährung von Installations- und Nutzungsrechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine uneingeschränkte Standortlizenz, eine Standortlizenz mit maximaler Nutzerzahl oder eine Gerätelizenz, wie in einem Lizenzzertifikat festgelegt.
2.3. „Cloud-Betriebsfunktionen“ bezeichnet unseren virtualisierten Pool von Ressourcen, Funktionalitäten, Betriebsfunktionen, Speichern, Datenbanken, Netzwerken, Software, Analysen und Informationen, die über das Internet bereitgestellt werden und die wir bei Bedarf für das SaaS-Angebot bereitstellen, insbesondere die folgenden Tools und Anwendungen: MindManager Publishing, MindManager Snap, MindManager Co-Editing, MindManager Zapier Service, MindManager User Account Management, die MindManager Go Mobile App und MindManager für Teams.
2.4. „Dokumentation“ ist die Dokumentation der Software, in der von uns bei Bedarf überarbeiteten Fassung, die Ihnen von uns zur Verfügung gestellt wird und die Nutzerhandbücher, Bedienungsanleitungen, Installationsanleitungen, Versionshinweise und Online-Hilfedateien zur Nutzung der Software umfassen kann. Sie dürfen die der Software beiliegende Dokumentation nur zu Referenzzwecken im Zusammenhang mit der zulässigen Nutzung der Software verwenden und kopieren.
2.5. „Lizenzzertifikat“ hat die in den allgemeinen Bedingungen der BULA definierte Bedeutung.
2.6. „Lizenzlaufzeit“ bezeichnet eine Abonnementlaufzeit oder eine unbefristete Laufzeit.
2.7. „MindManager für Teams“ bezeichnet die Schnittstelle der Software mit und die Verfügbarkeit in der Cloud über die neueste Ausgabe der Microsoft Teams-Anwendung.
2.8. „MindManager Go Mobile App“ bezeichnet die Anwendung der Software für Smartphones und Tablets sowie die Funktionalitäten, die wir über die Cloud zur Verfügung stellen.
2.9. „MSA“ steht für MindManager Software Assurance and Support, dessen Einzelheiten unter https://www.mindmanager.com/msa-guide beschrieben sind.
2.10. „MSA-Bedingungen“ sind die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die MSA-Dienste, die unter https://www.mindmanager.com/msa-terms oder einer Nachfolger-Website zu finden sind und hiermit durch Verweis einbezogen werden.
2.11. „Unbefristete Lizenz“ bedeutet (ungeachtet der Definition von unbefristeter Lizenz in den allgemeinen Bedingungen dieser BULA) eine Lizenz, die Ihnen erlaubt: (a) die Software-Installationen nach den besonderen Bedingungen dieser BULA und wie im Lizenzzertifikat angegeben für die Dauer der unbefristeten Laufzeit; und/oder (b) zusammen mit dem Erwerb von MSA das SaaS-Angebot nach den besonderen Bedingungen dieser BULA und wie im Lizenzzertifikat angegeben für die Laufzeit des MSA zu nutzen.
2.12. „Unbefristete Laufzeit“ bezeichnet den standardmäßigen unbefristeten Zeitraum für die Bestimmung der Lizenzdauer, wenn Sie eine unbefristete Lizenz erwerben, wie im entsprechenden Lizenzzertifikat festgelegt.
2.13. „Produkt-Upgrades, Produkt-Updates und Patches“ sind in den Corel-Richtlinien für Produktveröffentlichungen und Wartung definiert, die Sie unter https://www.mindmanager.com/en/support/product-releases-and-maintenance-policy finden.
2.14. „SaaS-Angebot“ bezeichnet den Zugriff auf und die Nutzung der Software und der Dokumentation, die von uns gehostet und als Software-as-a-Service-Angebot über das Internet bereitgestellt werden.
2.15. „Abonnementlizenz“ bezeichnet eine Lizenz, die es Ihnen erlaubt, die Software-Installationen und/oder das SaaS-Angebot gemäß den besonderen Bedingungen dieser BULA und wie im Lizenzzertifikat angegeben (ungeachtet der Definition von Abonnementlizenz unter den allgemeinen Bedingungen dieser BULA) für die Abonnementlaufzeit zu nutzen.
2.16. „Softwareinstallationen“ bedeutet (a) die Installation der Software auf Desktop- und Laptop-Computern (einschließlich Betriebsinstanzen und Servern) oder (b) die Ausführung der Software von unseren autorisierten Online-Quellen über browserfähige Installationen auf Desktop- und Laptop-Computern.
2.17. „Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum einer Abonnementlizenz, der mit der Bereitstellung der Software durch uns an Sie beginnt, es sei denn, es wurde ein anderes Anfangsdatum vereinbart und im entsprechenden Lizenzzertifikat festgelegt, und der bis zu dem im entsprechenden Lizenzzertifikat festgelegten Ablaufdatum andauert.
2.18. „Unterstützte Umgebung“ bezeichnet die von uns für die Software unterstützten Umgebungen, die unter http://mindmanager.com/support/product-resources/system-reqs aufgeführt sind.
2.19. „Anmeldedaten"“ sind die Zugangs- und Nutzungsberechtigungen, die Sie oder Ihr Administrator für die Nutzer erstellen, um auf die Dokumentation, die Softwareinstallation und/oder das SaaS-Angebot in Übereinstimmung mit dieser BULA zuzugreifen und diese zu nutzen, und die personenbezogenen Daten enthalten können.
2.20. „Virtualisierungsumgebung“ bezeichnet eine Hardware-Partition, einen Blade-Server oder einen Terminal-Server innerhalb eines internen Netzwerks oder eines virtuellen privaten Netzwerks zur Herstellung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Verbindungen mit und zwischen Ihrem Gerät oder einem Remote- oder Cloud-Server, die sich unter Ihrer Kontrolle oder in Ihrem Besitz befinden, oder mit Remote- oder Cloud-Servern (im Besitz von Dritten oder sonstigen) mit einem sicheren dedizierten physischen oder virtuellen Raum, mit dem sich diese Geräte verbinden.
3. LIZENZRECHTE
Unter der Voraussetzung, dass Sie die Gebühren für die Lizenzen entrichten, gewähren wir Ihnen hiermit eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare (außer wie unten und in den allgemeinen Bedingungen dargelegt), widerrufliche Lizenz, um die Software wie in der Dokumentation beschrieben in einer unterstützten Umgebung für die Lizenzlaufzeit gemäß den allgemeinen und den besonderen Bedingungen dieser BULA zu nutzen.
4. LIZENZBESTIMMUNGEN/UMFANG
4.1. Lizenzumfang/Bereich. Sie sind berechtigt, im Rahmen jeder von Ihnen erworbenen Lizenz mehreren Nutzern die Nutzung von Softwareinstallationen und/oder des SaaS-Angebots zu gestatten. Sie dürfen jedoch während der Lizenzlaufzeit die im Lizenzzertifikat angegebene Anzahl von Nutzern und deren Berechtigungen nicht überschreiten.
4.2. Software-Installationen.
(a) Sofern kein alternatives Lizenzierungsmodell besteht und vorbehaltlich der hierin und im Lizenzzertifikat festgelegten Bedingungen, gewährt Ihnen jede Lizenz während der Lizenzlaufzeit das Recht:
- die Software auf mehreren Desktop- und Laptop-Computern (einschließlich Betriebsinstanzen und Servern) zu installieren;
- die Software von unseren autorisierten Online-Quellen aus über browserfähige Softwareinstallationen auszuführen; und
- einer bestimmten Anzahl von Nutzern die Nutzung der Softwareinstallationen erlauben.
Alle abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen, die in einer Bestellung oder einer anderen schriftlichen Benachrichtigung oder einem von Ihnen ausgestellten Dokument enthalten sind, haben keinen Einfluss auf das Lizenzzertifikat und diese BULA, die in jedem Fall Vorrang haben, es sei denn, wir und Sie haben solche zusätzlichen Bedingungen schriftlich vereinbart und unterzeichnet/ausgeführt.
Mit Ausnahme der folgenden Bestimmung müssen Sie sicherstellen, dass kein Nutzer eine Softwareinstallation auf zwei oder mehr Computern gleichzeitig verwenden kann. Sollte einer Ihrer Nutzer seine Anmeldetaten verwenden, um auf zwei oder mehr Computern gleichzeitig auf eine Softwareinstallation zuzugreifen, kann die Software den/die Nutzer automatisch von allen Softwareinstallationen abmelden.
4.3. SaaS-Angebot.
(a) Um eine Lizenz für ein SaaS-Angebot wie hier dargelegt nutzen zu können, müssen Sie:
- einen MSA für Ihre unbefristete Lizenz oder spezielle Abonnementlizenzen für das SaaS-Angebot in Ihrem Lizenzzertifikat erworben haben; und
- den Accounts and Services Terms and Conditions zugestimmt, die unter dem folgenden Link https://www.mindmanager.com/en/company/legal/ oder auf einer Nachfolger-Website verfügbar sind („Account T&Cs“) und einen Teil dieser BULA bilden.
(b) Soweit eine der Bestimmungen dieser BULA mit den Bestimmungen der Account T&Cs unvereinbar ist oder im Widerspruch zu diesen steht, haben in Bezug auf das SaaS-Angebot die Account T&Cs alleinigen Vorrang vor den Bestimmungen dieser BULA und ersetzen diese insoweit. Soweit Bestimmungen des MSA im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser BULA stehen, haben die Bestimmungen dieser BULA Vorrang.
(c) Vorbehaltlich Ihrer vollständigen Einhaltung dieser BULA, der Account T&Cs und des MSA (soweit zutreffend) gewährt Ihnen jede Lizenz, ausschließlich für die im Lizenzzertifikat angegebene Anzahl von Nutzern und ausschließlich in Übereinstimmung mit der Dokumentation, den Zugang zu und die Nutzung des SaaS-Angebots.
(d) Der Erwerb einer Lizenz für das SaaS-Angebot nach dieser BULA berechtigt Sie und die Nutzer zum Zugriff auf die Cloud-Betriebsfunktionen der Software und zu deren Nutzung. Sie erklären sich damit einverstanden, ein SaaS-Konto bei uns gemäß den im Lizenzzertifikat dargelegten Spezifikationen sowie gemäß den Angaben zur unterstützten Umgebung und in Übereinstimmung mit den Account T&Cs zu registrieren, um auf das SaaS-Angebot zugreifen und es nutzen zu können. Nach der Registrierung erhalten Ihre Nutzer Anmeldedaten, die es ihnen ermöglichen, das SaaS-Angebot und seine Cloud-Betriebsfunktionen wie weiter unten beschrieben zu nutzen.
(e) Ein Nutzer kann die ihm zugewiesenen Anmeldedaten verwenden:
- um gleichzeitig über MindManager für Teams auf das SaaS-Angebot, auf bis zu zwei Smartphones und/oder Tablets auf die MindManager Go Mobile App und auf eine Softwareinstallation zuzugreifen und diese zu verwenden;
- gleichzeitig auf bis zu zwei Smartphones und/oder Tablets auf die MindManager Go Mobile App und auf eine Softwareinstallation zuzugreifen und diese zu verwenden; und
- von nicht mehr als zwei Smartphones und/oder Tablets gleichzeitig auf die MindManager Go Mobile App zuzugreifen.
(f) Sie sind allein verantwortlich für die Erstellung von Sicherungsdateien aller Daten, auf die Sie über das SaaS-Angebot zugreifen oder die Sie über das SaaS-Angebot verwenden, und Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass wir nicht für Schäden im Zusammenhang mit verlorenen, beschädigten oder zerstörten Daten haften.
(g) Ihre Nutzung des SaaS-Angebots unterliegt den folgenden Einschränkungen und Beschränkungen (zusätzlich zu und nicht an Stelle der zusätzlichen Einschränkungen und Beschränkungen, die gegebenenfalls in dieser EULA festgelegt sind). Sie stimmen zu, Folgendes nicht zu tun sowie Ihre Nutzer dazu zu verpflichten, Folgendes nicht zu tun:
- das SaaS-Angebot in einer Weise zu nutzen, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt;
- Viren oder andere schädliche oder böswillige Computercodes über das SaaS-Angebot zu verbreiten;
- ein Verhalten an den Tag zu legen, welches das SaaS-Angebot stört oder behindert;
- sich an „Screen Scraping“, „Database Scraping“, „Data Mining“ oder anderen Aktivitäten zu beteiligen, um Nutzerlisten oder andere Informationen aus dem SaaS-Angebot zu erhalten, oder Web-„Bots“ oder ähnliche Datenerfassungs- oder Datenextraktionsmethoden zu verwenden; oder
- das SaaS-Angebot für Zwecke zu verwenden, für die es nicht konzipiert/bestimmt ist, e.g. Versenden unaufgeforderter Werbung (SPAM).
(h) Wir können Ihren Zugriff oder den Zugriff Ihrer Nutzer auf das SaaS-Angebot aussetzen, wenn wir Folgendes nach eigener Einschätzung für möglich halten:
- ein Risiko für die Sicherheit oder den Datenschutz Ihres Kontos (oder für die Sicherheit oder den Datenschutz des Kontos eines anderen Kunden);
- eine Bedrohung der Sicherheit oder Integrität unseres Netzwerks oder des SaaS-Angebots; oder
- die Aussetzung ist erforderlich, um die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von uns, unseren Nutzern oder der Öffentlichkeit zu schützen, oder ist gesetzlich vorgeschrieben.
4.4. Nutzerzuordnungen. Sie nicht zulassen, dass Anmeldedaten für eine Software-Installation oder ein SaaS-Angebot von mehr als einem einzelnen Nutzer verwendet oder mehr als einem einzelnen Nutzer zugewiesen werden, und müssen sicherstellen, dass Ihre Nutzer dies nicht tun. Sie sind berechtigt, Anmeldedaten insgesamt einem anderen Nutzer zuzuweisen. In diesem Fall hat der vorherige Nutzer kein Recht mehr, auf die Software, das SaaS-Angebot und/oder die Dokumentation zuzugreifen oder diese zu nutzen. Wenn Sie mehrere Nutzerlizenzen für die Nutzung durch Sie oder Ihre Nutzer erworben haben, dürfen Sie unbeschadet der zwingenden anwendbaren Urheberrechtsgesetze eine Nutzungsberechtigung im Rahmen einer Lizenz von einem Nutzer an einen anderen Nutzer weitergeben, sofern:
- das ursprüngliche Nutzungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Nutzer beendet wurde; oder
- das ursprüngliche Nutzungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Nutzer an eine Abteilung ohne Lizenz innerhalb Ihres Unternehmens übertragen wurde.
4.5. Lizenzdauer.
(a) Sofern in einem Lizenzzertifikat nicht anders angegeben:
- Der Erwerb einer unbefristeten Lizenz berechtigt Sie zur Nutzung von Software-Installationen für eine unbestimmte Dauer, es sei denn, Ihre unbefristete Lizenz wird aus irgendeinem Grund beendet.
- Die anfängliche Laufzeit des Abonnements beträgt ein (1) Jahr, beginnend mit dem Datum des Erwerbs der Abonnementlizenz, und wird, wie hierin angegeben, automatisch verlängert.
(b) Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie eine Abonnementlizenz nicht verlängern möchten, können Sie die Software bis zum Ende der Abonnementlaufzeit weiter nutzen.
(c) Nach Ablauf Ihrer unbefristeten Lizenz oder Ablauf Ihrer Abonnementlizenz müssen Sie die Nutzung der installierten Software und/oder des SaaS-Angebots einstellen und die Software entfernen und/oder löschen. Wir behalten uns das Recht vor, einen Nachweis über die Entfernung und/oder Löschung der Software zu verlangen.
4.6. Kopien, Backups und Archive. Sie dürfen die Software in maschinenlesbarer Form ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken kopieren. Sie dürfen Bilder, Clip-Arts, Animationen, Töne, Musik, Formen, Videoclips und Vorlagen, die mit der Software geliefert werden und für eine solche Verwendung gekennzeichnet sind, ausschließlich in Mind-Maps, die Sie erstellen oder ändern, kopieren und verwenden.
4.7. Inhalte. Ihre Nutzer-Inhalte müssen den geltenden Gesetzen und den Standards für unsere Inhalte unter https://www.mindmanager.com/content-standards entsprechen, die hiermit durch Verweis einbezogen werden.
4.8. Kein Downgrade-Recht. Sie sind nicht berechtigt, eine Version der Software zu verwenden, die älter ist als die Version, für die Sie eine Lizenz erworben haben, es sei denn, dies ist in der MSA oder einem anderen zwischen uns und Ihnen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag für die Software anders festgelegt.
5. AKADEMISCHE VERSION
5.1. Wenn Sie über eine Lizenz zur Nutzung einer Version der Software verfügen, die in der Begleitdokumentation, in der Verpackung und/oder auf der Kauf- oder Downloadseite der im Staat, in dem Sie ansässig sind, verfügbaren Website als akademische, Heim- und Studenten-, Studenten- und Lehrer- oder Bildungsversion gekennzeichnet ist („akademische Version“) und Sie ein Geschäftskunde sind, der eine qualifizierte Einrichtung ist, dürfen Sie die akademische Version in Übereinstimmung mit den in Ihrem Lizenzzertifikat angegebenen Lizenzbestimmungen installieren und herunterladen. Eine „qualifizierte Einrichtung“ ist für die vorstehend beschriebenen Zwecke eine öffentliche oder private eingetragene Organisation, die sich an einer einzigen Adresse befindet und deren Hauptzweck darin besteht, Unterricht zu erteilen, einschließlich Dienstleistungen, die in Verbindung mit diesem Zweck erbracht werden, und die von uns als Qualifizierte Einrichtung anerkannt wird. Bei der Einrichtung muss es sich um eine Vorschule, eine Grundschule, eine weiterführende Schule, eine Berufsschule, eine Fernschule, ein Junior College, ein College, eine Hochschule, eine Fachhochschule, eine Universität oder ein wissenschaftliches oder technisches Institut handeln, das von Verbänden akkreditiert ist, die von ihrem jeweiligen Ministerium oder Bildungsministerium anerkannt sind. Zu den qualifizierten Einrichtungen gehören Einrichtungen, die entweder als Aufsichtsbehörde oder als Organisation einer Einrichtung fungieren, die die oben genannten Qualifikationen erfüllen, wie z. B. Bildungsministerien, Schulämter, lokale Bildungsbehörden und Schulbezirksverwaltungen, oder Krankenhäuser, die sich vollständig im Besitz einer Bildungseinrichtung befinden oder dieser angeschlossen sind. Kontaktieren Sie uns über unsere Webseite für akademische Software (www.mindmanager.com/de/pages/special-license-programs/education/) oder Ihren örtlichen Händler, um zu erfahren, ob Sie eine qualifizierte Einrichtung sind, und um mehr über unsere akademischen Programme und Produkte zu erfahren. Bei Zweifeln, ob sie eine Qualifizierte Einrichtung sind, ist unsere Einschätzung ausschlaggebend.
5.2. Für eine für eine akademische Version qualifizierte Einrichtung ist im Staat, in dem sich die qualifizierte Einrichtung befindet, möglicherweise eine Standortlizenz verfügbar. Unter „Standortlizenz“ verstehen wir eine Abonnementlizenz, die Sie berechtigt, einer unbestimmten Anzahl von akademischen Nutzern den Zugriff auf und die Nutzung der Software über Ihre Virtualisierungsumgebung zu gestatten, und zwar auf und von mehreren Geräten zu verschiedenen Zeitpunkten und von jedem Ort aus. Im Rahmen einer Standortlizenz dürfen Sie außerdem jedem akademischen Nutzer gestatten, eine Kopie der akademischen Version auf höchstens einem Gerät zu installieren. Sie stellen sicher, dass kein akademischer Nutzer von zwei oder mehr Geräten gleichzeitig auf die Software zugreift, sie ausführt und/oder nutzt. Sollten Sie oder einer Ihrer akademischen Nutzer über zwei oder mehr Geräte gleichzeitig auf die Software zugreifen, diese ausführen oder nutzen, kann die Software den Zugriff von allen Geräten aus sperren. Für die Zwecke der vorstehenden Bestimmungen ist ein „akademischer Nutzer“ ein Nutzer, der ein Student ist, der beim qualifizierten Institut eingeschrieben ist, oder ein Mitarbeiter, ein Fakultätsmitglied, ein Ausbilder, ein Lehrer oder ein Direktor, der vom qualifizierten Instituts beschäftigt, angeleitet oder beaufsichtigt wird.
5.3. Akademische Versionen der Software dürfen nicht für kommerzielle oder andere gewinnorientierte Zwecke verwendet werden. Sie sind nur berechtigt, eine akademische Version der Software zu verwenden, wenn Ihre Nutzer Fakultätsmitglieder, Mitarbeiter oder Studierende sind, die einen Abschluss, ein Diplom oder eine Zertifizierung anstreben, und wenn Sie als Geschäftskunde eine qualifizierte Einrichtung sind. Eine akademische Version kann Arbeitsprodukte und andere Daten umfassen, die bestimmte Hinweise und Einschränkungen enthalten können, die die Daten außerhalb des Bildungsbereichs unbrauchbar machen („Arbeitsprodukt“). Wenn Sie oder ein Nutzer Daten, die Sie oder einer Ihrer Nutzer mit Akademischen Versionen der Software erstellt haben, mit einem Arbeitsprodukt kombinieren oder verknüpfen, können diese Daten ebenfalls von diesen Hinweisen und Einschränkungen betroffen sein. Die Gebühren für eine Standortlizenz können von Land zu Land variieren und auf der Grundlage verschiedener Bandbreiten für die Anzahl der akademischen Nutzer oder der Anzahl der Vollzeitmitarbeiter eines qualifizierten Instituts berechnet werden.
6. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNGEN
Vorbehaltlich der Voraussetzungen in Abschnitt 13 wird die Abonnementlaufzeit automatisch jährlich um ein (1) Jahr verlängert und Ihnen in Rechnung gestellt, es sei denn, Sie teilen uns mindestens dreißig (30) Tage vor dem Verlängerungsdatum mit, dass Sie keine Verlängerung wünschen. Wir können die Gebühren für eine erneuerte Abonnementlaufzeit ändern, indem wir dreißig (30) Tage im Voraus eine schriftliche Mitteilung über solche Änderungen auf unserer Website https://www.mindmanager.com oder einer Nachfolger-Website veröffentlichen und/oder eine solche Mitteilung an Ihre E-Mail senden; vorausgesetzt, dass eine während einer Abonnementlaufzeit gemeldete Gebührenerhöhung erst zu Beginn der erneuerten Abonnementlaufzeit wirksam wird. Die Zahlung muss rechtzeitig erfolgen, um ein Erlöschen der Abonnementlaufzeit und der Supportleistungen, wie in Ziffer 7 unten dargelegt, zu vermeiden.
7. PRODUKT-UPGRADES, UPDATES UND PATCHES
7.1. Eine Abonnementlizenz für die Software berechtigt Sie zum Erhalt von kostenlosen Produkt-Upgrades und Produkt-Updates. Eine unbefristete Lizenz für die Software berechtigt Sie zum kostenlosen Bezug von Patches in den ersten zwölf Monaten der unbefristeten Laufzeit. Eine unbefristete Lizenz berechtigt Sie nicht zum kostenlosen Bezug von Produkt-Upgrades oder Produkt-Updates. Sofern zum Zeitpunkt des Herunterladens oder der Bereitstellung durch uns nicht anders angegeben, sind zusätzliche Softwarecodes oder damit verbundene Materialien, die wir Ihnen im Rahmen der kostenlosen oder kostenpflichtigen Supportleistungen zur Verfügung stellen, als Teil der Software zu betrachten und unterliegen dieser EULA. Wir sind berechtigt, alle technischen Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, uneingeschränkt für beliebige Geschäftszwecke, einschließlich Produkt-Support- und Produkt-Entwicklungszwecke, zu verwenden.
7.2. Jedes Upgrade, das Sie von uns erhalten und installieren, ausführen oder verwenden, hat zur Folge, dass: (i) Ihr früherer Vertrag, durch den Sie eine Lizenz für die frühere Version der Software von uns erhalten haben, automatisch beendet wird, und (ii) dass diese BULA die frühere Vereinbarung für die Softwareversion, für die Sie ein Upgrade erhalten haben, ersetzt und an dessen Stelle tritt. Nach einem solchen Upgrade dürfen Sie die frühere Version der Software nicht mehr verwenden, es sei denn, dies ist in einem MSA-Lizenzzertifikat oder einer anderen Vereinbarung, die zwischen uns und Ihnen für die Software abgeschlossen wurde, anders festgelegt. Wir behalten uns das Recht vor, einen Nachweis über die Löschung und Entfernung einer solchen früheren Version zu verlangen.
8. BEREITSTELLUNG
8.1. Sofern in einer schriftlichen Vereinbarung mit uns oder in anderen Bedingungen und Konditionen von uns nichts anderes angegeben, dürfen Sie die Software innerhalb Ihrer Organisation und bei Ihren verbundenen Unternehmen (wie unten definiert) einsetzen, vorausgesetzt, dass: (i) ein solcher Einsatz nur innerhalb des Staates erfolgt, in dem Sie die Software erworben haben („maßgebende Region“), und (ii) das verbundene Unternehmen, bei dem die Software eingesetzt wird, alle Bestimmungen dieser BULA akzeptiert und sich verpflichtet, diese einzuhalten.
8.2. Jeder Versuch, die Software entgegen diesem Abschnitt bereitzustellen ist unwirksam. Ein verbundenes Unternehmen in Bezug auf Ihr Unternehmen ist ein anderes Unternehmen, das Ihre Unternehmen kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht. Kontrolle in diesem Sinne bedeutet 50 % der Stimmrechte oder mehr. Bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gemäß dieses Abschnitts 8 müssen Sie jederzeit auch die Softwareinstallationsbedingungen, die Nutzungsbedingungen und die Nutzerbeschränkungen gemäß Abschnitt 4 einhalten und befolgen.
9. SOFTWARE-INTEROPERABILITÄT UND SICHERHEIT GEMEINSAMER INHALTE
9.1. Interoperabilität mit unseren weiteren Softwarelösungen. Die Software interagiert mit anderen von uns bereitgestellten Produkten und Softwarelösungen. Ihre Nutzung dieser anderen Produkte und Softwarelösungen unterliegt unseren spezifischen Bedingungen für das jeweilige Produkt. Die Interoperabilität kann erfordern, dass Sie die aktuellste Version der Software und der anderen Produkte, mit denen diese interagiert, verwenden.
9.2. Sicherheit geteilter Inhalte. Sie erkennen an, dass die gemeinsame Nutzung von Inhalten mit der „Share“-Funktion in der Software nicht als sicheres Mittel zur Übertragung von Inhalten gedacht ist. Durch die Verwendung dieser Funktion werden die gemeinsam genutzten Inhalte unter Umständen öffentlich gemacht, indem anderen Personen Zugriff auf die auf unseren Servern gehosteten Inhalte gewährt wird, die ihrerseits wiederum anderen Dritten Zugriff auf die Inhalte gewähren können. Durch die Verwendung dieser Funktion innerhalb der Software besteht das Risiko, dass die auf diese Weise freigegebenen Inhalte von Dritten entdeckt werden können, die den Inhalt nicht sehen sollten. Die „Share“-Funktion der Software ist nicht für die Verwendung mit Materialien ausgelegt, die vertraulicher Natur sind.
10. MATERIALIEN, WEBSITES UND INHALTE DRITTER
10.1. Ressourcen Dritter. Die Software kann von Dritten bereitgestellte Inhalte, Daten, Informationen, Anwendungen oder Materialien („Inhalte Dritter“) anzeigen, einschließen oder zur Verfügung stellen oder Links zu Websites oder Ressourcen Dritter (z. B. MapsForThat.com, Twitter, LinkedIn, Google und Evernote) enthalten oder Funktionen enthalten, die für die Zusammenarbeit mit diesen Websites oder Ressourcen entwickelt wurden. Durch die Verwendung der Software erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass wir nicht für die Prüfung oder Bewertung des Inhalts, der Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Gültigkeit, Einhaltung von Urheberrechten, Rechtmäßigkeit, Sittlichkeit, Qualität oder irgendeines anderen Aspekts solcher Inhalte Dritter oder die Verfügbarkeit solcher Websites oder Ressourcen verantwortlich sind. Für Inhalte Dritter leisten wir keine Gewähr, sprechen keine Empfehlung aus und übernehmen Ihnen oder anderen Personen gegenüber keine Haftung oder Verantwortung. Die Inhalte Dritter und Links zu anderen Websites und Ressourcen und die Interoperabilität mit anderen Websites oder Ressourcen werden Ihnen lediglich als Annehmlichkeit zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung von Websites oder Ressourcen Dritter oder von Funktionen, die für die Interoperabilität mit Websites oder Ressourcen Dritter konzipiert sind, müssen Sie unter Umständen von deren Anbietern Zugang zu diesen Websites oder Ressourcen erhalten, und Ihre Nutzung dieser Websites oder Ressourcen unterliegt den Geschäftsbedingungen dieser Websites oder Ressourcen oder ihrer Anbieter. Wenn ein solcher Anbieter seine externen Websites oder Ressourcen nicht mehr für die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Funktionen der Software zur Verfügung stellt, können wir die Bereitstellung dieser Software-Funktionen einstellen, ohne dass Sie Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder sonstige Entschädigung haben
Keine zusätzliche Haftung für Dienstleistungen und Inhalte Dritter. Darüber hinaus sind Inhalte, Daten, Informationen, Anwendungen oder Materialien, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden („Dienste Dritter“), und Inhalte Dritter, auf die von der Software aus zugegriffen werden kann, die auf der Software angezeigt werden oder mit denen von der Software aus verlinkt werden kann, nicht in allen Sprachen oder in allen Ländern verfügbar. Wir machen keine Zusicherung, dass solche Dienstleistungen und Materialien von Dritten für die Nutzung an einem bestimmten Ort geeignet oder verfügbar sind. In dem Umfang, in dem Sie sich für den Zugriff auf solche Dienstleistungen oder Materialien von Dritten entscheiden, tun Sie dies auf eigene Initiative und sind für die Einhaltung aller geltenden Gesetze verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden lokalen Gesetze. Wir und unsere Lizenzgeber behalten uns das Recht vor, den Zugriff auf Dienste oder Inhalte Dritter jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen, zu entfernen oder zu sperren. In keinem Fall haften wir für die Entfernung oder Sperrung des Zugriffs auf solche Dienstleistungen oder Materialien von Dritten. Wir können außerdem in jedem Fall und ohne Vorankündigung oder Haftung Beschränkungen für die Nutzung von oder den Zugriff auf bestimmte Dienste oder Inhalte Dritter auferlegen.
11. VIRTUALISIERUNGSUMGEBUNG
11.1. Vorbehaltlich der in diesem Abschnitt dargelegten Bedingungen gestattet Ihnen eine Abonnementlizenz und/oder eine unbefristete Lizenz mit MSA, die Software auf einer Virtualisierungsumgebung zu installieren, um die Software auszuführen, zu verwenden oder darauf zuzugreifen, und Nutzern den Fernzugriff auf die Software und deren Verwendung über eine solche Virtualisierungsumgebung zu ermöglichen. Die vorgenannte Erlaubnis hängt von der Fähigkeit der Software ab, mit der Virtualisierungsumgebung zu interagieren und darauf zu funktionieren.
11.2. Die Nutzung der Software durch Nutzer über eine solche Virtualisierungsumgebung ist nur bis zu der Anzahl von Nutzern und Anmeldedaten zulässig, die im Rahmen der von Ihnen erworbenen Lizenzen zulässig sind.
11.3. Die Installation in einer Virtualisierungsumgebung ist in Kambodscha, China, Indien, Indonesien, Hongkong, Südkorea, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Taiwan, Thailand oder Vietnam nicht gestattet. Die Nutzung der Software in einer Virtualisierungsumgebung, für die die Software nicht entwickelt wurde, erfolgt auf Ihr eigenes Risiko, und wir und unsere Lizenzgeber sind in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für eine solche Nutzung oder daraus entstehende Schäden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Dokumentation und alle anderen Mitteilungen von uns zu prüfen und die Eignung der Software für die von Ihnen verwendete Virtualisierungsumgebung zu sicherzustellen.
12. MAINTENANCE
Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass wir möglicherweise nicht in der Lage sind, Supportleistungen für alle virtualisierten Umgebungen zu erbringen. Die von uns erbrachten erweiterten Supportleistungen (wie in den allgemeinen Bedingungen dieser BULA beschrieben) für Abonnementlizenzen unterliegen den Programmbedingungen für MindManager Enterprise („MME-Bedingungen“), die unter Legal Info | MindManager oder auf einer Nachfolger-Website verfügbar sind. Um solche Supportleistungen zu erhalten, müssen Sie eine Abonnementlizenz für mindestens fünf (5) Nutzer gemäß den MME-Bedingungen („MME-Abonnementlizenz“) erwerben. Jegliche MSA, die wir für unbefristete Lizenzen bereitstellen, unterliegt den MSA-Bedingungen. Um MSA zu erhalten, müssen Sie eine unbefristete Lizenz für mindestens fünf (5) Nutzer in Übereinstimmung mit den MSA-Bedingungen erwerben und bereitstellen.
13. AUSLAUFENDE SOFTWARE
Wir sind berechtigt, jede in diesem Abschnitt B aufgeführte Software ganz oder teilweise durch schriftliche Benachrichtigung einzustellen/zu beenden („auslaufende Software“). Wenn Sie im Voraus eine Gebühr für eine MME-Abonnementlizenz oder ein MSA für Software bezahlt haben, die wir vor dem Ablauf Ihrer aktuellen Abonnement- oder MSA-Laufzeit einstellen, werden wir alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihnen einen Wechsel zu einer im Wesentlichen ähnlichen Software zu ermöglichen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den MME- oder MSA-Bedingungen werden für die auslaufende Software keine MME-Abonnementlizenzen oder MSA verlängert. Wenn Sie nur eine Abonnementlizenz oder eine unbefristete Lizenz für die auslaufende Software erworben haben, können Sie vorbehaltlich der Bedingungen dieser BULA die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version der auslaufenden Software während der Lizenzdauer weiter nutzen. In diesem Fall und ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den allgemeinen Bedingungen dieser BULA sind wir nicht verpflichtet, nach dem Auslaufen der Software Supportleistungen zu erbringen.
C. SOFTWARE-SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR:
WinZip Standard, WinZip Pro und WinZip Enterprise (einschließlich Courier), WinZip Courier, WinZip Self Extractor, WinZip SafeMedia Enterprise
1. GELTUNG
Die Besonderen Bedingungen in diesem Abschnitt C gelten für jede Version der Software, die wir unter den oben genannten Markennamen auf Plattformen und/oder Betriebssystemen zur Verfügung stellen.
2. DEFINIERTE BEGRIFFE
Ausschließlich für die Zwecke der besonderen Bedingungen dieses Abschnitts C gelten die folgenden Definitionen:
2.1. „Lizenz“ bezeichnet eine Abonnementlizenz oder eine unbefristete Lizenz;
2.2. „Lizenzzertifikat“ hat die in den allgemeinen Bedingungen dieser BULA definierte Bedeutung;
2.3. „Endgerät“ bezeichnet jedes physische oder virtuelle Gerät, das sich unter Ihrer Kontrolle oder in Ihrem Besitz befindet und auf dem die Software ausgeführt werden kann und auf dem Sie eine oder mehrere Betriebssystemumgebungen direkt steuern;
2.4. „Je Endgerät“ bedeutet, dass jede lizenzierte Kopie der Software auf einem einzigen Endgerät installiert oder von dort aus aufgerufen werden darf;
2.5. „Anmeldedaten“ sind die Zugangs- und Nutzungsrechte, die Sie für die Nutzer erstellen, um auf die Software und die Dokumentation gemäß dieser BULA zuzugreifen und sie zu nutzen, und die personenbezogenen Daten enthalten können; und
2.6. „Virtualisierungsumgebung“ bezeichnet eine Hardware-Partition, einen Blade-Server oder einen Terminal-Server innerhalb eines internen Netzwerks oder eines virtuellen privaten Netzwerks zur Herstellung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Verbindungen mit und zwischen Ihrem Endgerät oder einem Remote- oder Cloud-Server (der sich in Ihrem Besitz oder dem eines Dritten befindet).
3. LIZENZRECHTE
3.1. Unter der Voraussetzung, dass Sie die Bedingungen dieser BULA akzeptieren und einhalten und die entsprechenden Gebühren für die Lizenzen gemäß den Lizenzbestimmungen entrichten, gewähren wir Ihnen hiermit ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares (außer wie in den Allgemeinen Bedingungen dargelegt), widerrufliches Recht, die Software auf unterstützten Umgebungen, wie in der Dokumentation beschrieben, für die Dauer Ihrer unbefristeten Lizenz oder Abonnementlizenz in Übereinstimmung mit den allgemeinen und besonderen Bedingungen dieser BULA zu nutzen.
3.2. Für die Zwecke der vorstehenden Lizenzierung bezeichnet der Begriff „unterstützte Umgebungen“ die von uns in Bezug auf die Software unterstützten Umgebungen, die derzeit in der der Software beiliegenden Dokumentation und/oder auf https://www.winzip.com/ oder einer Nachfolger-Website im Produktabschnitt für die in diesem Abschnitt C aufgeführten Softwarelösungen aufgeführt sind.
3.3. Die Software kann digitale Bilder, Fotos, Clip-Arts, Schriftarten, Tondateien oder andere urheberrechtlich geschützte Werke („Bild- und Tonmaterial“) enthalten. Die für die Software geltenden Verantwortlichkeiten und Einschränkungen gelten auch für dieses Bild- und Tonmaterial. Wir behalten uns alle Rechte vor, die Ihnen in dieser BULA nicht ausdrücklich gewährt werden.
4. LIZENZBEDINGUNGEN
In Ihrem Lizenzzertifikat wird die Anzahl der zulässigen Lizenzen und Endgeräte angegeben, die für Ihre Nutzung der Software unter den besonderen Bedingungen dieser BULA gelten. Die Gebühren für die Lizenzen werden je Endgerät berechnet.
5. VERSCHLÜSSELUNGSTECHNOLOGIE IN WINZIP-PRODUKTEN
SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS WIR NICHT GARANTIEREN KÖNNEN, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENE VERSCHLÜSSELUNGSTECHNOLOGIE VOLLSTÄNDIG VOR DER ENTSCHLÜSSELUNG DURCH DRITTE SCHÜTZT. DEMENTSPRECHEND ÜBERNEHMEN WIR KEINE VERANTWORTUNG FÜR VERLUSTE, DIE AUS DER ENTSCHLÜSSELUNG IHRER DATEIEN DURCH DRITTE ODER DEM ZUGRIFF AUF DIESE ENTSTEHEN.
6. EXTRAKTIONSSOFTWARE
Selbstextrahierende Zip-Dateien, die mit der Testversion der WinZip-Software „Self Extractor“ erstellt wurden, können Extraktionssoftware („Extraktionssoftware“) enthalten. Sie dürfen die Extraktionssoftware weder ändern oder modifizieren noch jemandem die Berechtigung dazu erteilen. Unter keinen Umständen sind Sie berechtigt, die Extraktionssoftware zu vertreiben. Wenn Sie selbstextrahierende Zip-Dateien mit einer Testversion der WinZip Self Extractor-Software erstellen, dürfen Sie Ihre Zip-Dateien nicht an Dritte weitergeben. Die vollständig lizenzierte (nicht die testweise verfügbare) Version von WinZip Self Extractor darf jedoch zur Erstellung einer unbegrenzten Anzahl von frei verteilbaren, lizenzgebührenfreien, selbstextrahierenden Zip-Dateien gemäß den Bestimmungen dieser BULA verwendet werden.
7. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN
Die Software enthält möglicherweise Produktaktivierungs- und andere Technologien zum Schutz vor unbefugter Nutzung und Vervielfältigung. Sie sind nicht berechtigt, die Software oder eine ausführbare Software (z.B. .EXE, .MSI, .ISO oder .DMG oder eine ähnliche ausführbare Datei, die bereits bekannt ist oder später entwickelt wird) mit einem Software-Zusatz oder Angebot von Drittanbietern zu bündeln, zu integrieren oder zu kombinieren oder dies anderen zu erlauben, es sei denn, Sie haben hierüber eine separate, ausdrückliche, schriftliche und vollständig ausgefertigte Vereinbarung mit uns getroffen.
8. VIRTUALISIERUNG
8.1. Vorbehaltlich der in diesem Abschnitt genannten Bedingungen dürfen Sie die Software auf einer Virtualisierungsumgebung installieren, um die Software auszuführen, zu verwenden oder auf sie zuzugreifen und den Nutzern den Fernzugriff und die Verwendung der Software über die Endgeräte Ihrer Organisation zu ermöglichen. Die vorstehende Erlaubnis hängt auch von der Fähigkeit der Software ab, mit der Virtualisierungsumgebung zu interagieren und darauf zu funktionieren.
8.2. Die Nutzung der Software durch Nutzer über eine solche Virtualisierungsumgebung ist nur bis zu der Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen gestattet. Sie müssen eine (1) Abonnementlizenz für jedes Endgerät, das die Software über eine Virtualisierungsumgebung verwendet, ausführt oder über eine Virtualisierungsumgebung auf diese zugreift, sowie eine (1) Abonnementlizenz für jedes Endgerät, auf dem die Software installiert ist, erwerben. Wenn Sie nur unbefristete Lizenzen von uns erworben haben, aber die Software über eine Virtualisierungsumgebung nutzen, ausführen oder darauf zugreifen möchten, müssen Sie von uns Wartungsdienste, wie weiter unten beschrieben, für alle Ihre Unbefristeten Lizenzen erwerben. Nach dem Erwerb müssen Sie jedem Endgerät, das die Software über eine Virtualisierungsumgebung verwendet oder ausführt oder über eine Virtualisierungsumgebung auf die Software zugreift, und jedem Endgerät, auf dem die Software installiert ist, eine (1) unbefristete Lizenz zuordnen.
8.3. Die Installation in einer Virtualisierungsumgebung ist in Kambodscha, China, Indien, Indonesien, Hongkong, Südkorea, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Taiwan, Thailand oder Vietnam nicht gestattet. Die Nutzung der Software in einer Virtualisierungsumgebung, für die die Software nicht entwickelt wurde, erfolgt auf Ihr eigenes Risiko, und wir und unsere Lizenzgeber sind in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für eine solche Nutzung oder daraus entstehende Schäden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Dokumentation und alle anderen Mitteilungen von uns zu prüfen und die Eignung der Software für die von Ihnen verwendete Virtualisierungsumgebung zu sicherzustellen.
9. WARTUNG UND SUPPORT
Wenn Sie eine unbefristete Lizenz erwerben, müssen Sie zum Zeitpunkt des Kaufs zusätzlich für eine feste Laufzeit Wartungs- und Supportleistungen von uns oder unseren autorisierten Vertriebspartnern erwerben („Wartungsleistungen“). Sie werden die Option haben, die feste Laufzeit um eine gleich lange oder längere Laufzeit zu verlängern, um weiterhin Wartungsleistungen für Ihre unbefristete Lizenz zu erhalten. Solche Wartungsleistungen sind ausschließlich im Rahmen unseres Wartungsprogramms „CorelSur“ erhältlich, dessen aktuelle Bedingungen hier https://www.corel.com/en/corelsure-maintenance-terms-and-conditions/ oder auf einer Nachfolger-Website verfügbar sind und hiermit durch diesen Verweis einbezogen werden („CorelSure-Bedingungen“). Wenn Sie keine Wartungsleistungen für Ihre unbefristete Lizenz erwerben und nur unbefristete Lizenzen erworben haben, sind Sie nicht berechtigt, die Vorteile des CorelSure-Programms in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie eine oder mehrere Abonnementlizenzen für die Software erwerben, dann: (a) umfasst ein solcher Erwerb automatisch Wartungsleistungen, die Sie von uns gemäß den CorelSure-Bedingungen erhalten, und (b) werden Sie solche Dienste nicht separat erwerben müssen. Für die Zwecke dieses Abschnitts C und der vorstehenden Wartungs- und Support-Bestimmungen bezieht sich der Verweis auf „Supportvereinbarung“ und "Supportleistungen" in den allgemeinen Bedingungen dieser BULA auf die CorelSure-Bedingungen bzw. die Wartungsleistungen.
10. AUSLAUFENDE SOFTWARE
Wir sind berechtigt, jede in diesem Abschnitt C aufgeführte Software ganz oder teilweise durch schriftliche Benachrichtigung einzustellen/zu beenden („auslaufende Software“). Wenn Sie im Voraus eine Gebühr für eine Abonnementlizenz oder Wartungsleistungen für Software bezahlt haben, die wir vor dem Ablauf Ihrer aktuellen Abonnementlizenz oder der Laufzeit der Wartungsleistungen einstellen, werden wir wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihnen einen Wechsel zu einer im Wesentlichen ähnlichen Software zu ermöglichen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den CorelSure-Bedingungen werden Abonnementlizenzen oder Wartungsleistungen für die auslaufende Software nicht verlängert. Wenn Sie eine unbefristete Lizenz für die auslaufende Software erworben haben, können Sie vorbehaltlich der Bedingungen dieser BULA die zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der auslaufenden Software auf unbestimmte Zeit weiter nutzen. Für eine unbefristete Lizenz sind wir ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den allgemeinen Bedingungen dieser BULA nicht verpflichtet, nach dem Auslaufen Supportleistungen zu erbringen.
11. NUTZERZUORDNUNGEN
11.1. Ein Nutzer muss die Anmeldedaten verwenden, die Sie ihm zugewiesen haben, um auf die Software und die Dokumentation über eine Virtualisierungsumgebung zuzugreifen und diese auszuführen und zu nutzen. Sie sind jederzeit dafür verantwortlich, die Anmeldedaten und alle Endgeräte, die der Nutzer für die Virtualisierungsumgebung verwendet, zu erstellen, zu pflegen und vor unbefugter Nutzung zu schützen.
11.2. Sie sind auch selbst für die Erstellung von Sicherungsdateien aller Daten verantwortlich, auf die über die Virtualisierungsumgebung zugegriffen wird oder die über diese verwendet werden, und Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass wir nicht für Schäden im Zusammenhang mit verlorenen, beschädigten oder zerstörten Daten haften.
11.3. Sie stellen sicher, dass Nutzer weder von zwei oder mehr Geräten aus noch auf zwei oder mehr Endgeräten gleichzeitig auf die Software zugreifen, sie ausführen und/oder nutzen können. Sollten Sie oder einer Ihrer Nutzer von zwei oder mehreren Endgeräten gleichzeitig auf die Software zugreifen, diese ausführen oder nutzen, kann die Software den Zugriff von allen Endgeräten deaktivieren.
11.4. Sie dürfen nicht zulassen, dass Anmeldedaten von mehr als einem einzelnen Nutzer verwendet oder mehr als einem Nutzer zugewiesen werden. Sie sind berechtigt, die Nutzungsberechtigung insgesamt an einen anderen Nutzer weiterzugeben; in diesem Fall hat der vorherige Nutzer kein Recht mehr, auf die Software und/oder die Dokumentation zuzugreifen oder sie zu nutzen. Wenn Sie mehrere Lizenzen für die Nutzung durch Sie und/oder Ihre Nutzer erworben haben, dürfen Sie unbeschadet der zwingend anwendbaren lokalen Urheberrechtsgesetze eine Nutzungsberechtigung im Rahmen einer Lizenz von einem Nutzer an einen anderen Nutzer weitergeben, sofern
- das ursprüngliche Nutzungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Nutzer beendet wurde; oder
- das ursprüngliche Nutzungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Nutzer an eine Abteilung ohne Lizenz innerhalb Ihres Unternehmens übertragen wurde.
11.5. Wir können Ihren Zugang und den Zugang Ihrer Nutzer zur Software und Dokumentation aussetzen, wenn wir nach unserem Ermessen der Meinung sind, dass
- ein Risiko für die Sicherheit oder den Datenschutz eines Kontos (oder für die Sicherheit oder den Datenschutz des Kontos eines anderen Kunden) besteht;
- eine Bedrohung der Sicherheit oder Integrität unseres Netzwerks oder der Software besteht; oder
- die Aussetzung ist erforderlich, um die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von uns, unseren Nutzern oder der Öffentlichkeit zu schützen, oder ist gesetzlich vorgeschrieben.
D. SOFTWARE-SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR:
PARALLELS DESKTOP FÜR MAC BUSINESS EDITION, PARALLELS DESKTOP FÜR MAC ENTERPRISE EDITION, PARALLELS DESKTOP FÜR CHROME OS, PARALLELS TOOLBOX BUSINESS EDITION
1. GELTUNGSBEREICH
Die besonderen Bedingungen in diesem Abschnitt D gelten für jede Version der Software, die wir unter den oben genannten Markennamen auf Plattformen und/oder Betriebssystemen zur Verfügung stellen.
2. ALLGEMEINE SOFTWARE-BEDINGUNGEN
Die folgenden Bestimmungen in diesen besonderen Bedingungen des Abschnitts D gelten für die in diesem Abschnitt D aufgeführte Software.
2.1. Lizenzrechte
Wir gewähren Ihnen hiermit eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (außer wie im Abschnitt „Abtretung“ unter den allgemeinen Bedingungen dargelegt), nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz, um auf die Software zuzugreifen und diese in den unterstützten Umgebungen ausschließlich wie in der Dokumentation beschrieben zu nutzen.
Für die Zwecke der vorstehenden Lizenzierung bezeichnet der Begriff „unterstützte Umgebungen“ die von uns in Bezug auf die Software unterstützten Umgebungen, die derzeit in der der Software beiliegenden Dokumentation und/oder auf https://www.parallels.com/ oder einer Nachfolger-Website im Produktabschnitt für die in diesem Abschnitt D aufgeführten Softwarelösungen aufgeführt sind.
2.2. Parallels MyAccount
Die Software erfordert die verpflichtende Registrierung eines Online-Kontos bei uns („Ihr Konto“) auf der folgenden Website (oder einer Nachfolger-Website): https://my.parallels.com/register oder über die Software zum Zeitpunkt der ersten Nutzung der Software. Sie müssen den Registrierungsvorgang abschließen und uns zutreffende Informationen zur Verfügung stellen. Sie können die Software erst dann nutzen, wenn Sie den Registrierungsprozess abgeschlossen haben.
2.3. Installierung
Im Rahmen einer Abonnementlizenz dürfen Sie die Software innerhalb Ihres Unternehmens und Ihrer verbundenen Unternehmen (wie unten definiert) einsetzen, vorausgesetzt, dass das verbundene Unternehmen, bei dem die Software eingesetzt wird, alle Bedingungen dieser BULA akzeptiert und sich verpflichtet, sie einzuhalten.
Jeder Versuch, die Software unter Verletzung dieses Abschnitts bereitzustellen ist unwirksam. Ein verbundenes Unternehmen ist ein anderes Unternehmen, das Ihr Unternehmen kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht. Kontrolle in diesem Sinne bedeutet 50 % der Stimmrechte oder mehr. Bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung müssen Sie auch jederzeit die Softwareinstallationsbedingungen, die Nutzungsbeschränkungen und die Beschränkungen der Lizenzbestimmungen einhalten und befolgen.
2.4. Auslaufende Software
Wir sind berechtigt, jede in diesem Abschnitt D aufgeführte Software („Auslaufende Software“) ganz oder teilweise bei entsprechender schriftlicher Benachrichtigung einzustellen/zu beenden. Wenn Sie im Voraus eine Gebühr für eine Abonnementlizenz der Software bezahlt haben, die wir vor dem Ablauf Ihrer aktuellen Abonnementlizenz einstellen, werden wir wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihre Lizenz auf eine im Wesentlichen ähnliche Software umzustellen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser BULA werden für auslaufende Softwarelösungen keine Abonnementlizenzen verlängert. Wenn Sie im Rahmen einer gesonderten Supportvereinbarung mit uns erweiterte Supportleistungen für Software erworben haben, die wir vor Ablauf dieser Supportvereinbarung einstellen, werden wir wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um weiterhin Supportleistungen für den Zeitraum bereitzustellen, für den Sie im Rahmen der Supportvereinbarung Supportleistungsgebühren gezahlt haben („Supportzeit“). In diesem Fall wird diese Supportvereinbarung nach Ablauf der Supportzeit ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Supportvereinbarung automatisch enden, ohne dass es dazu einer Benachrichtigung bedarf.
3. SOFTWARE-SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
Die folgenden spezifischen Bedingungen gelten je nach Art der Software, die Sie von uns gemäß diesem Abschnitt D lizenzieren, wie weiter unten beschrieben.
3.1. Einzelne Bedingungen für Parallels Desktop für Mac Business Edition und Enterprise Edition
(a) Parallels Tools
Die Parallels Desktop-Software enthält Parallels Tools, eine Reihe von Dienstprogrammen und Treibern, die die Leistung und Funktionalität der virtuellen Maschine von Parallels Desktop verbessern. Sie sind berechtigt, Parallels Tools zu verteilen und zu installieren, um die Leistung und Funktionalität der virtuellen Maschinen von Parallels zu verbessern. Für die Zwecke dieses Abschnitts gilt Folgendes: „Parallels Desktop Software“ bezeichnet die Software mit dem Markennamen „Parallels® Desktop für Mac“ und „virtuelle Parallels-Desktop-Maschine“ bezeichnet eine Reihe von Computerdateien, die die Parallels Desktop Software verwendet, um die Daten bereitzustellen, die die Software benötigt, um eine Computerumgebung mit einem Betriebssystem zu erstellen und zu betreiben, die das eines tatsächlichen Computers simuliert.
(b) Lizenzbestimmungen
Die Parallels Desktop-Software ist nur im Rahmen einer Abonnementlizenz erhältlich. Eine Abonnementlizenz berechtigt Sie dazu:
-
für Parallels Desktop Business Edition:
Eine einzelne Kopie der Parallels Desktop-Software auf so vielen Computergeräten zu installieren, wie gemäß der Abonnementlizenz erlaubt sind. Jede auf diese Weise installierte Parallels Desktop-Software ermöglicht es, auf jedem Gerät mehrere virtuelle Parallels-Desktop-Maschinen auszuführen. -
für Parallels Desktop Enterprise Edition bestehen folgende Optionen:
- i. Eine einzelne Kopie der Parallels Desktop-Software auf so vielen Computergeräten zu installieren, wie gemäß der Abonnementlizenz erlaubt sind. Jede auf diese Weise installierte Parallels Desktop-Software ermöglicht es, auf jedem Gerät mehrere virtuelle Parallels-Desktop-Maschinen auszuführen.
ODER - ii. Die Ausführung und den Betrieb der Parallels Desktop-Software für so viele Nutzer zu ermöglichen, wie gemäß der Abonnementlizenz erlaubt sind. Jede auf diese Weise aktivierte Parallels Desktop-Software ermöglicht es, je Nutzer oder auf jedem Gerät mehrere virtuelle Parallels-Desktop-Maschinen auszuführen.
- i. Eine einzelne Kopie der Parallels Desktop-Software auf so vielen Computergeräten zu installieren, wie gemäß der Abonnementlizenz erlaubt sind. Jede auf diese Weise installierte Parallels Desktop-Software ermöglicht es, auf jedem Gerät mehrere virtuelle Parallels-Desktop-Maschinen auszuführen.
Im Lizenzzertifikat, das Sie erhalten, werden die Optionen bestätigt, die Sie in Ihren Bestellungen gewählt haben.
3.2. Einzelne Bedingungen für Parallels Desktop für Chrome OStm
(a) Parallels Tools
Die Parallels Desktop-Software enthält Parallels Tools, eine Reihe von Dienstprogrammen und Treibern, die die Leistung und Funktionalität der virtuellen Maschine von Parallels Desktop verbessern. Sie sind berechtigt, Parallels Tools zu verteilen und zu installieren, um die Leistung und Funktionalität der virtuellen Maschinen von Parallels zu verbessern. Für die Zwecke dieses Abschnitts gilt Folgendes: „Parallels Desktop Software“ bezeichnet die Software mit dem Markennamen „Parallels® Desktop für Chrome OS“ und „virtuelle Parallels-Desktop-Maschine“ bezeichnet eine Reihe von Computerdateien, die die Parallels Desktop Software verwendet, um die Daten bereitzustellen, die die Software benötigt, um eine Computerumgebung mit einem Betriebssystem zu erstellen und zu betreiben, die das eines tatsächlichen Computers simuliert.
(b) Lizenzbestimmungen
Die Parallels Desktop-Software ist nur im Rahmen einer Abonnementlizenz erhältlich. Jede Lizenz erlaubt es Ihnen, die Ausführung und den Betrieb der Parallels Desktop-Software für so viele Nutzer zu ermöglichen, wie gemäß dieser Lizenz erlaubt sind. Jede auf diese Weise aktivierte Parallels Desktop-Software ermöglicht es einem Nutzer, mehrere virtuelle Parallels-Desktop-Maschinen auszuführen.
3.3. Einzelne Bedingungen für die Parallels Toolbox Business Edition
Lizenzbestimmungen
(a) Die Software ist nur als Abonnementlizenz erhältlich. Vorbehaltlich der in diesem Abschnitt dargelegten Bedingungen berechtigt Sie jeder Lizenzschlüssel zur Installation, Aktivierung und Verwendung einer einzelnen Kopie der Software auf:
- allen Computergeräten, die Ihnen gehören, von Ihnen geleast sind oder anderweitig von Ihnen kontrolliert werden, soweit dies Ihr Lizenzschlüssel erlaubt („zulässige Geräte“); und
- einer virtuellen Parallels-Desktop-Maschine.
(b) Wenn Sie die Software auf zusätzlichen Computergeräten aktivieren und verwenden möchten, die über die Anzahl der zulässigen Geräte hinausgehen („zusätzliche zulässige Geräte“), können Sie dies tun:
- indem Sie einen neuen Lizenzschlüssel für eine solche Aktivierung und die Nutzung der Software auf der gewünschten Anzahl zusätzlicher zulässiger Geräte erwerben; oder
- Ihren bestehenden Lizenzschlüssel verwenden, um die Software auf den zusätzlichen zulässigen Geräten zu aktivieren und zu nutzen, vorausgesetzt, Sie deaktivieren die Software von der entsprechenden Anzahl zulässiger Geräte.
Für die Zwecke dieses Abschnitts ist eine „virtuelle Parallels-Desktop-Maschine“ ein Satz Computerdateien, die von der Parallels Desktop Software verwendet werden, um die Daten bereitzustellen, die die Software benötigt, um eine Computerumgebung mit einem Betriebssystem zu erstellen und zu betreiben, die das eines tatsächlichen Computers simuliert.
AKTUALISIERUNG
Diese BULA wurde am 7. Oktober 2024 aktualisiert. Ältere Lizenzbedingungen, die die Nutzung der Software und der Dokumentation durch Geschäftskunden regeln, finden Sie unter Rechtliche Informationen | Corel, Rechtliche Informationen | MindManager, WinZip Rechtliche Dokumente, Rechtliche Hinweise | Parallels.